Wer heute eine Versicherung abschliessen möchte, wird von seinem Makler, bzw. Versicherungs-
vertreter mit einem Wust an Papieren überschüttet: Antrag, Produktinformationsblatt,Versicherungsedingungen und die Beratungsdokumentation; oft auch "Protokoll" genannt, obwohl dies nicht zutrifft; schließlich wird die Beratung nur dokumentiert und nicht wortgetreu wiedergegeben. Wer sich noch an die Zeit vor 2007 erinnert, weiß: "Damals" langte eine Unterschrift, der Rest kam per Post nach Hause - dokumentiert werden musste nichts.
Was hat es mit der Beratung- und Dokumentationspflicht auf sich? Warum ist eine Beratungsdokumentation KEIN Beratungsprotokoll? Warum ist es wichtig, die Beratung dokumentieren zu lassen? Die Antworten finden Sie in unserem Videobeitrag.
Die Vermittlerrichtline von 2007
Die Vermittlerrichtlinievon 2007 machte vieles zwar bürokratischer, in einem Punkt aber mit Sicherheit besser: Der Vermittler musste ab sofort seine Beratung dokumentieren - zum einen, zu seinem eigenen Schutz, denn Versicherungsvertreter und vor allen Dingen Makler, stehen ihren Kunden gegenüber voll in der Haftung. Aber auch für den Kunden hatte die Neueinführung des "Protokolls" einen großen Vorteil: Eine vorsätzliche Benachteiligung des Kunden ( falsche Versprechungen, für den Kunden nachteilige Bedingungen etc) sollte somit der Vergangenheit angehören.
Der Stand heute
Wie sieht es nun, 8 Jahre nach Einführung der Vermittlerrichtlinie aus: Die Beratungsdokumentation ist für viele ein lästiges Übel, zum Teil unzureichend und lustlos ausgefüllt - dabei dient sie doch als Sicherheit, falls man doch einmal vor dem Richter landen sollte - und da ist eine korrekt ausgefüllte Dokumentation mit Sicherheit von Vorteil. Bürokratisch ist es immer noch, denn genormte Formulare gibt es nicht: Jeder Versicherungsgesellschaft, bzw. jeder Vertrieb haben eine eigene Beratungsdokumentation, die auch von der Qualität und der Ausführlichkeit stark unterscheiden: Die schlechteste Form dabei ist ein Blatt, wo nur angekreuzt werden kann.
Wie es nicht laufen sollte...
Leider gibt es aber auch die Möglichkeit, dass der Kunde auf sein Recht der Dokumentation verzichten kann - und dass nutzt der ein oder andere Vermittler gerne aus: Zum Vertragsabschluss werden keine Antragskopien und Versicherungsbedingungen ausgehändigt, auch das Produktinformationsblatt fehlt. Wenn dann auch noch auf die Beratungsdokumentation verzichtet wird, hat der Kunde am Ende nichts in der Hand, falls er falsch beraten wurde - zumindest wird es dann schwieriger, eine Falschberatung nachzuweisen. Ein Verzicht auf die Beratungsdokumentation ist also immer zum Nachteil des Kunden.
Besonders blöd wird es dann, wenn dann wirklich etwas bei der Beratung schief gelaufen ist, das angepriesene Produkt eben nicht die Eigenschaften hat, über die vorher gesprochen wurden und das Produkt so gar nicht zu den Zielen und Wünschen passt, dann ist gut Rat teuer - denn ohne eine Dokumentation der Beratung wird es schwierig, Anwalt, Richter und Versicherungsgesellschaft davon zu überzeugen, dass man falsch beraten wurde.
Fazit: Lassen Sie sich nie darauf ein, einen sogenannten Beratung- und Dokumentationsverzicht zu unterschreiben. Machen sie das auch nicht, wenn der Vertreter/Makler ein guter Bekannter oder gar Freund und Familienangehöriger ist. Denn wir wissen alle: Bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf!