In letzter Zeit häufen sich bei uns die Anfragen besorgter Kunden, die von sogenannten Optimierern für Private Krankenversicherungen kontaktiert wurden - vorzugsweise per E-Mail, aber auch direkt per Telefon.
Im Falle der E-Mail werden die Kunden aufgefordert, Ihre Daten auf Internetseiten - teilweise ohne Impressum und Anbieterkennung - anzugeben, damit sich später ein Tarifoptimierer bei Ihnen melden kann. Im Falle der direkten Kontaktaufnahme per Telefon wird der Kunde direkt angesprochen; oft hat der Anrufer sogar schon die persönlichen Daten und den versicherten Tarif des Kunden vorliegen, ohne dass man diese Daten irgendwo angegeben hat. Was ist von dieser Vorgehensweise zu halten?
Unseriöse Methoden
Beide Arten der Kontaktaufnahme sind hochgradig unseriös. Dazu ist es bedenklich, seine persönlichen Daten auf einer Seite im Internet anzugeben, von der man nicht weiß oder ersehen kann, wer dahintersteckt und was mit diese Daten passiert. Oft sitzen die entsprechenden Firmen im Ausland, wo das deutsche Datenschutzgesetz nicht gilt bzw. man sich nicht darum schert.
Der Direktkontakt per Telefon ist genauso zwielichtig. Wo hat man diese Daten her? Von dem Unternehmen, wo man damals den Vertrag abgeschlossen hat? Dazu kommt, dass die direkte Ansprache per Telefon, die sogenannte "Kaltakquise" schon seit Jahren nicht mehr erlaubt ist
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Unbestritten ist es so, dass es viele Verträge in der Privaten Krankenversicherung gibt, die im zunehmenden Alter teurer werden. Allerdings sind Private Krankenversicherung auch hochkomplexe Produkte, die man nicht über den Beitrag allein vergleichen darf. In Vergleich der Bedingungswerke ist obligatorisch und ein Muss. In der Regel ist eine große Beitragsersparnis nämlich nur möglich, wenn man Leistungseinschränkungen wie einen höheren Selbstbehalt, eine Deckelung der Erstattungssätze oder "Preisbremsen" wie das Primärarztprinzip (erst Besuch beim Hausarzt, der dann zum Facharzt überweist - bei Nichteinhaltung Reduzierung der Kostenerstattung).
Vorsicht bei der Kündigung von Altverträgen
Die Bedingungen und die Leistungen sind das eine, die gesetzlichen Voraussetzungen ganz andere. Gefahr besteht vor allen bei älteren KV-Verträgen, die schon 10 Jahre und länger bestehen. Hier wurden Altersrückstellungen aufgebaut, die im Falle einer Kündigung bzw. einem Wechsel der Versicherung verloren gehen. Altersrückstellungen sorgen dafür, dass die Beiträge zur Krankenversicherung im Alter nicht, bzw. nicht so stark steigen. Hierbei handelt es sich um Ihr Geld, das im Falle eines Wechsels unweigerlich verloren ist und somit der Versichertengemeinschaft zu Gute kommt. Eine Mitnahme von Altersrückstellungen ist erst möglich, für Verträge, die ab dem 1.1.2009 laufen.
Hinzu kommt, dass es nach einem Wechsel nicht mehr möglich ist, das alte Leistungsspektrum des Vertrages zu bekommen, da dann erneut Gesundheitsfragen gestellt werden, die in der Regel aufgrund des höheren Alters und damit verbundenen gesundheitlichen Einschränkungen einen Wechsel zurück erschweren oder unmöglich machen.
Ein weitere Punkt, auf den es zu achten gilt, ist, ob es sich be dem eigenen Vertrag um einen Vertrag aus der sogenannten "Bisex-Welt" handelt. Vor dem 21.12.2012 wurden bei der Beitragskalkulation von Lebens- und Krankenversicherung zwischen Männern und Frauen unterschieden, was aufgrund der längeren Lebenserwartung von Frauen für diese höhere Beiträge zu Folge hatte. Seit 21.12.2012 wird dies nicht mehr praktiziert, Männer und Frauen zahlen die gleichen Beiträge, was für Männer demnach höhere Tarifbeiträge zur Folge hat.
Einmal in die Unisex-Welt gewechselt, ist eine Rückkehr in der Regel nicht mehr möglich.
Alles nochmal zusammengefasst: Der Videoblog zum Thema PKV/Optimierung und Tarifwechsel
Policenschreck-Podcast:
Die private Krankenversicherung, die Tarifoptimierer und ihre Tricks
Bei zu hohen Beiträgen: Erst bei der eigenen Gesellschaft schauen
Wenn Dir der Beitrag Ihrer Krankenversicherung zu hoch erscheint, frage zuerst bei Deinem derzeitigen Versicherungsunternehmen an, welche Möglichkeiten zur Tarifumstellung es gibt. Jeder Versicherte hat nach §204 des Versicherungsvertragsgesetzes das Recht, in einen anderen Tarif des eigenen Versicherers zu wechseln - und das kostenfrei.
Leider sträuben sich manche Versicherer, ihren Kunden die neuen Tarife mit gleichem Versicherungsschutz anzubieten. Und hier kann es durchaus Sinn machen, sich Hilfe bei Profis zu holen, die sich in der Materie auskennen - und hier ist es auch legitim, ein Honorar zu vereinbaren, da ein Tarifwechsel zu niedrigeren Beiträgen nicht verprovisioniert wird.
Fazit: Vorsicht bei Tarifoptimierern, vor allen Dingen, wenn Sie schon einen lang laufenden Vertrag haben. Ihr erster Ansprechpartner ist in jedem Fall die Versicherungsgesellschaft