Seit einigen Wochen steht die staatlich geförderte Altersvorsorge in der Kritik: Zu teuer, zu viele Nachteile, unsinnig. In vorderster Front stand da bisher die Riesterrente. Jetzt kommt allerdings auch die betriebliche Altersvorsorge ins Blickfeld der Kritiker.
Wie funktioniert eine betriebliche Altersversorgung? Welche Vorteile haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch eine bAV? Was gibt es beim Abschluss einer bAV zu beachten?
Funktionsweise der betrieblichen Altersvorsorge
Eine bAV funktioniert realtiv einfach: Bei Angestellten wird ein Teil des Bruttolohns durch die sogenannte Entgeltumwandlung in einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt. Als Möglichkeiten stehen hier die meistgenutzte Form der Direktversicherung (im Prinzip eine normale Lebens- bzw. Rentenversicherung), die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Direktzusage und die Unterstützungkasse zur Verfügung. Der umgewandelte Gehaltsbestandteil wird nun einen diesen Vertrag einbezahlt. Bei der Direktversicherung, die auch die meist gewählte Variante ist, schliesst der Arbeitgeber einen Lebensversicherungsvertrag auf den Namen
des Arbeitnehmers mit dem Arbeitnehmer als Bezugsberechtigten ab. Vorteil hierbei ist, dass durch den nun geringeren Lohn die Sozialabgaben sinken und der Nettoaufwand für den Beitrag der Lebensversicherung deutlich geringer ist, als wenn er diesen aus seinem bereits versteuerten Nettolohn zahlen müsste. Eigentlich eine tolle Sache für alle Beteiligten. Nur hat diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge leider nicht nur Nachteile. Denn viele Nutzer der bAV wissen nicht:
Besteuerung und Sozialabgaben in der Auszahlungsphase
Was leider bei der Beratung gerne versäumt wird, sind die Nachteile in der Auszahlungsphase dieser Verträge. Seit 2004 werden auf die Auszahlungen der baV Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
fällig. Privatversicherte haben in diesem Fall Glück gehabt, weil Ihr Beitrag nicht an das Einkommen gekoppelt ist.
Zusätzlich muss die Auszahlung auch komplett versteuert werden - Stichwort: nachgelagerte Besteuerung . Und als ob dies noch nicht genug ist,
verringert sich durch den niedrigeren Bruttolohn (Entgeltumwandlung) auch die Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung, das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung, eine niedrigere
Erwerbsminderungsrente und zum Schluss: einen niedrigeren Rentenanspruch an die gesetzliche Rentenversicherung.
Alles nicht neu
Hört sich alles schlimm an; allerdings sind diese Punkte schon sehr lange bekannt. Wenn jetzt einige Medien auf den fahrenden Zug des Vorsorge-Bashings aufspringen und einen Skandal konstruieren, liegt das leider nur daran, dass Kunden, die das nicht wussten und nun erschrocken über die Abzüge sind, beim Abschluss der Vertrages leider nicht richtig informiert und aufgeklärt wurden. Bei einer guten und seriösen Beratung sollten solche Punkte angesprochen werden.
Fazit: Zu einer Beratung zur betrieblichen ALtersvorsorge gehört definitv die Nennung der negativen Aspekte dieser Vorsorgeform. Für jeden Arbeitnehmer sollte sich der Vermittler die entsprechende Zeit nehmen, und einfach ausrechnen, ob sich die baV für den Angestellten lohnt oder ob man besser die Finger von lässt. Wie so oft, ist hier keine pauschale Antwort möglich; jeder Mensch und jede Situation ist anders.