Jedes Jahr schiebt man es solange es geht, vor sich her: Die Steuererklärung. Kaum einer hat Lust, sich durch einen Haufen von unsortierten Belegen und unverständlichen Formularen zu quälen. Und jedes Jahr stellen viele sich die Frage: Was kann ich überhaupt absetzen?
Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?
Zum einen sind die staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente und die Basisrente ( auch Rüruprente genannt ) absetzbar. Bei beiden Vertragsformen stellt die steuerliche Absetzbarkeit wichtige Elemente der staatliche Förderung da. Bei der Riester-Rente können bis zu 2.100 € pro Jahr an Beiträgen steuerlich geltend gemacht werden. Zur Erinnerung: Neben den Steuervorteilen erhalten Riester-Sparer Zulagen zu ihrem Vertrag.
Ausschließlich Steuervorteile kennzeichnen die Basisrente; allerdings ist hier deutlich höherer Betrag ansetzbar, als bei der Riester-Rente. Insgesamt können ( inklusive der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung ) bis zu 22.676 Euro angesetzt werden, wovon in 2016 82% anerkannt werden. Diese Quote steigt bis 2025 sogar auf 100%. Für zusammenveranlagte Ehegatten können sogar bis 45.534 Euro angesetzt werden. Alle anderen privaten Altersvorsorgeverträge sind leider nicht ansetzbar.
Und wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?
Auch die Krankenversicherung ist absetzbar; sowohl die private, als auch die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings sind nicht alle Kosten zu berücksichtigen: Für die PKV sind nur die Beiträge, die für die sogenannte Basisabsicherung auf GKV-Niveau (inkl. Pflegepflichtversicherung) geleistet werden, steuerlich absetzbar - und zwar für Sie und alle Ihre Familienmitglieder. Wie hoch diese Beiträge sind, bekommen Sie jährlich von Ihrer privaten Krankenversicherung mitgeteilt; Sie müssen dies also nicht selber berechnen. Etwaige Beitragsrückerstattung müssen mitangegeben werden und werden verrechnet.
Alle anderen Versicherungen
Alle anderen Versicherungen sind zwar theoretisch absetzbar, allerdings sind die absetzbaren Summen auf 1.900 Euro bei Angestellten und 2.800 Euro bei Selbstständigen begrenzt und dies wird in der Regel schon durch die Krankenversicherungsbeiträge erreicht. Dies bedeutet: Zahlen Sie als Selbstständiger mehr als 233 Euro für Ihre Krankenversicherung, bzw. als Angestellter mehr als 158 Euro, können Sie keine weiteren Versicherungen mehr steuerlich geltend machen.
Anders sieht es mit Versicherungen aus, die einen beruflichen Bezug haben: eine Berufshaftpflichtversicherung kann als Werbungskosten angesetzt werden und wäre somit in voller Höhe absetzbar.
Fazit: Auch wenn es nicht viele Verträge sind, die absetzbar sind: Vergessen Sie nicht, die Beiträge für Ihre Riester- und Basis-Rente und Ihre Krankenversicherung anzugeben, Sie schenken sonst dem Finanzamt Geld.