Nicht alles, was für die Ewigkeit geschlossen worden ist, hält tatsächlich auch für immer. Und in diese Kategorie fallen auch viele Ehen, die in Zeichen von Liebe und Verbundenheit geschlossen wurden.
Das eine Verbindung zweier Menschen, die einmal etwas für sich empfunden haben, zerbricht, ist bedauerlich - leider gibt es neben den emotionalen Aspekten einer Trennung auch die finanzielle Seite, denn was mit den Versicherungsverträgen, die ja beiden Partner Schutz geboten haben, jetzt passiert - bzw. getan werden muss, ist den wenigsten bewusst.
Eine Trennung, bzw. Scheidung hat auf fast alle Versicherungsverträge eine mehr oder weniger große Auswirkung. Was in einem solchen Fall passiert und was getan werden muss, damit nicht ein Partner ohne Versicherungsschutz dasteht, soll diese Übersicht zeigen.
Lebens- und Rentenversicherung
Hier ist es zunächst einmal wichtig, wer Versicherungsnehmer (derjenige, der die monatlichen Beiträge zahlt) wer die versicherte Person (der im Überlebensfall das Geld erhält) ist und wer die begünstigte Person (erhält im Todesfall der versicherten Person das Geld). Der Versicherungsnehmer entscheidet nämlich darüber wer versicherte Person und wer Begünstigter ist. Ist der Ex-Partner die versicherte Person, macht es Sinn, den Vertrag aufzulösen oder an den Ex-Partner zu übertragen. Ist der Ex-Partner begünstigte Person, kann dies natürlich geändert werden und sollte nicht vergessen werden. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.
Gibt es keinen Ehevertrag, der eine Gütertrennung vorgibt, gilt für die Dauer der Ehe die Zugewinngemeinschaft; dass bedeutet, dass bei Lebensversicherungen mit Kapitalbasis der während der Ehe aufgestockte Kapitalstock im Zuge des Zugewinnausgleichs zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt werden muss.
Hierbei ist es oft am einfachsten, den Vertrag zu kündigen, was allerdings mit Verlusten verbunden ist. Alternativen können hier eine Beitragsfreistellung oder eine Teilkündigung sein.
Hausratversicherung
Der Versicherung ist es relativ egal, ob ein Paar sich scheiden lässt, da für sie der Versicherungsnehmer der Vertragspartner ist, dessen Hausstand versichert ist. Zieht der andere Partner aus, muss möglicherweise die Versicherungssumme reduziert werden. Der Hausstand des ausziehenden Partners ist für eine Übergangszeit von drei Monaten auch in einer anderen Wohnung mitversichert; danach wird allerdings eine eigene Police benötigt. Verlässt der Versicherungsnehmer die gemeinsame Wohnung, muss dieser ohnehin seine Versicherung von dem neuen Wohnort informieren.
Privathaftpflichtversicherung
Auch hier ist es relativ einfach: Nach der Scheidung und nach dem Auszug ist nur noch der Versicherungsnehmer und die Kinder über den Vertrag versichert. Der geschiedene Partner benötigt einen eigenen Vertrag - hier gibt es keine Übergangszeit; man muss also schnell tätig werden.
Rechtsschutzversicherung
Vorab: Eine Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel keine Scheidungsangelegenheiten. Dafür gilt der Rechtsschutz für Ehepartner und Kinder bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nach der Scheidung behält der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz, der Partner benötigt einen eigenen Vertrag.
Fazit: Abschliessend muss man feststellen, das eine Aufteilung oder Umstellung der Verträge nur im Bereich Lebens-/bzw. Rentenversicherung etwas komplexer ist. Suchen Sie in diesem Fall Rat bei Ihrem Versicherungsvermittler oder direkt bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.