· 

Überfahren von roter Ampel - Zahlt die Versicherung?

Es ist schneller passiert, als man denkt: Im Gedanken, das man noch vorm Umspringen auf das Rotlicht die Ampel passiert, schafft man es eben nicht. Folge sind Bußgelder, Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und richtig übel wird es, wenn es kracht und einen Unfall verursacht. Doch zahlt in solch einem Fall die Versicherung überhaupt?

 

Versicherungsblog - Versicherungen checken - Versicherungsmakler Rüsselsheim - Rüsselsheim Versicherungen - Versicherungsmakler Groß-Gerau

Verursacht man durch einen Rotlichtverstoss einen Unfall, muss sich zumindest das Opfer keine Sorgen machen: Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wird zahlen und für Personen- und Sachschäden leisten.

 

Leistungskürzung durch die Kaskoversicherung

 

Nicht ganz so einfach sieht es bei der Kaskoversicherung aus. Grundsätzlich übernimmt die Vollkaskos-Versicherung auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch den Fahrer entstanden sind. Allerdings kann der Versicherer die Schadenszahlung kürzen, wenn das Überfahren der roten Ampel grob fahrlässig erfolgte. Dabei wird unter anderem geprüft, wie lange die Ampel rot war, ob der Fahrer von der tierstehenden Sonne geblendet wurde, wie schnell man unterwegs war und ob Fahrweg und Kreuzung bekannt waren. Je nach Verschuldensgrad des Fahrers kann die Versicherung hier nun die Schadenszahlung kürzen. Je schwerer das Verschulden des Fahrers, desto geringer die Leistung der Versicherung.

 

Verzicht auf Einrede der "Groben Fahrlässigkeit"

 

Mittlerweile bieten die Versicherungsgesellschaften nicht nur einen KFZ-Tarif an, sondern gleich mehrere: Die günstigen Basistarife stehen in den Vergelichsrechnern vorne, haben aber ein reduziertes Leistungsspektrum. Bei den teueren Premiumtarifen sind dann unter anderem Leistungen wie der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit inkludiert. Das bedeutet, das bei Anwendung dieser Klausel nicht der Grad des Verschulden geprüft werden würde und die Versicherung ihre Leistung nicht reduzieren würde. Keine schlechte Sache, aber in der Regel gibt es auch hier Ausnahmen: Wer unter Drogen- und Alkoholeinfluss steht, dem droht wiederum die Reduzierung der Versicherungsleistung.

 

Folgen für Rotlicht-Missachter

 

Natürlich passiert nicht bei jedem Überfahren einer roten Ampel ein Unfall. Trotzdem kann dies für den Fahrer empfindliche Folgen haben: Wird man bei einem Rotlichtverstoss erwischt, drohen Bussgelder von 90 bis 360 Euro. Dazu kommen noch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und eventuell ein Fahrverbot. Nähere Informationen finden sie hier.

 

Fazit: Das Überfahren roter Ampeln ist kein Kavaliersdelikt. Neben Fahrverbot, Geldbußen und Punkten in Flensburg, drohen bei grober Fahrlässigkeit auch Reduzierung der Schadenszahlung in der Vollkaskoversicherung - je nach Verschuldensgrad. Darüber hinaus macht ein etwas teurerer Tarif, der auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet, durchaus Sinn.