· 

Welche Versicherungsverträge sind für einen Mieter unverzichtbar?

Hin und wieder kommt es vor, dass sich erstaunte Kunden bei mir melden und berichten, dass ihr neuer Vermieter den Nachweis einer bestehenden Privathaftpflicht fordern würde. Das ist mittlerweile nicht ungewöhnlich, macht aber nicht nur für den Vermieter Sinn. Welche weiteren Versicherungen man als Mieter benötigt, möchte ich Euch heute zeigen.

 

Privathaftpflichtversicherung: Ein Muss in der Mietwohnung - Versicherungsmakler Rüsselsheim - Haftpflichtversicherung - Versicherungsmakler Groß-Gerau

Das Minimum: Die Privathaftpflichtversicherung

Nicht nur als Mieter einer Wohnung, sondern auch unabhängig davon, ist eine Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar. Aber gerade als Mieter lauern Gefahren: Die sogenannten Mietsachschäden. Kurz nicht aufgepasst, schon ist das Zahnputzglas ins Waschbecken gefallen, das jetzt einen Riss hat. Oder im Wohnzimmer den schweren Ohrensessel verschoben: Der große Kratzer im Echtholzparkett war dabei nicht beabsichtigt. Aber welche Schäden übernimmt die Privathaftpflichtversicherung überhaupt?

 

Was sind "Mietsachschäden"?

 

Mietsachschäden sind Schäden an fest eingebauten Gegenständen in einer gemieteten Immobilie, beispielsweise Bodenbeläge, Türen oder Fenster. Auch bei einem schuldhaft verursachten Wasserschaden, übernimmt eine Privathaftpflichtversicherung die Schäden an fremden Einrichtungsgegenständen oder dem Gebäude (bis zur Höhe des Zeitwertes) . Ebenso abgesichert ist üblicherweise der Verlust des Haus- bzw. Wohnungsschlüssels. Auch hier können schnell höhere Summen anfallen, wenn aufgrund des verlorenen Schlüssels die komplette Schließanlage des Hauses getauscht werden muss.


Was wird von der privaten Haftpflichtversicherung nicht ersetzt?

 

Von der Privathaftpflichtversicherung werden keine Schäden übernommen, die durch Abnutzung und Verschleiß entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise Bohrlöcher in der Wand oder Kratzer auf dem Laminat. Auch das zerbrochene Fenster der Mietwohnung wird nicht übernommen (hierzu wäre eine extra Glasversicherung notwendig) sowie Schäden an der Heizungsanlage. Genaueres hierzu liefern die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

 

nicht weniger wichtig: Die Rechtsschutzversicherung

Wenn der Mietvertrag unterschieben wird, ist in der Regel noch alles in Ordnung. Doch im Laufe der Zeit kann es zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter kommen, an deren Ende eine gerichtliche Auseinandersetzung steht. Gründe für Ärger mit dem Vermieter sind vielfältig: eine Eigenbedarfskündigung, eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung oder eine Mietkürzung wegen Schimmelbefall der Wohnung.

 

Die Kosten für einen Rechtsstreit müssen oftmals im Voraus veranlagt werden; für viele Mieter ist das unbezahlbar. Darüber hinaus können Rechtsstreitigkeiten über Jahre hinaus gehen - für dieses unkalkulierbare Risiko macht eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechschutz Sinn.

 

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Streitfall mit dem Vermieter die folgenden Kosten:

  • Anwalt
  • Gericht
  • Sachverständige (beauftragt durch das Gericht)
  • Mediation

Die Kür: Die Hausratversicherung

Nun zugegeben: Eine Hausratversicherung kann oder sollte man auch haben, wenn man nicht nur Mieter, sondern Eigentümer der entsprechenden Immobilie ist. Die Hausratversicherung schützt in erster Linie das eigen Hab und Gut gegen Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Feuer, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, und Vandalismus.

Standardmässig bieten Hausratversicherungen keinen Schutz gegen Starkregen oder Hochwasser, hier wird der Baustein "Elementargefahren" benötigt.