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Gratis-Tipp: Kein Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung in der Kantine

Auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg (jeweils direkt) seid Ihr über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert; selbstverständlich auch während der Arbeitszeit. Wie sieht es aber bei Tätigkeiten aus, die nicht unmittelbar mit Eurer Arbeit etwas zu tun haben, beispielsweise der Gang in die Kantine zum Mittagessen?

Tatsächlich ist es so, dass in der Kantine KEIN Versicherungsschutz besteht, weil die Nahrungsaufnahme nichts mit Eurer beruflichen Tätigkeit zu tun hat. Glück im Unglück: Auf dem Weg zur Kantine und zurück seid Ihr versichert. Um diese Lücken der gesetzlichen

In der Kantine besteht KEIN Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Unfallversicherung zu schliessen, macht eine private Unfallversicherung Sinn.

Wer die Urteilsbegründung des Gerichtes nachlesen möchte, kann das hier tun.