Wer heutzutage ein Elektrogerät im Fachhandel kauft, bekommt vom Verkäufer mittlerweile fast immer eine sogenannte Garantieverlängerung angeboten, die leistet, wenn die gesetzliche Gewährleistung oder die Garantie des Herstellers nicht mehr greift. Im Grunde genommen, handelt es sich bei einer Garantieverlängerung nämlich um eine Versicherung.
Unter Umständen macht so eine Garantieverlängerung auch Sinn: Wenn man ein besonders hochwertiges und teures Gerät erwirbt oder wenn man das Gerät finanziert und die Laufzeit der Finanzierung über die Garantie hinausgeht.
Was auf jeden Fall keinen Sinn macht, ist beispielsweise für eine Waschmaschine, die für 199 Euro gekauft wird, eine Garantieverlängerung für 90 Euro im Jahr abzuschliessen und diese neun jähre laufen zu lassen. Hier wäre schon nach knapp zwei Jahren eine neue Maschine günstiger gewesen, als die Garantieverlängerung.
Genau aus diesem Grund wollen Verbraucherschützer, dass die Versicherer in Zukunft die Kunden automatisch darüber informieren, wenn die Kosten für die Versicherung den Neupreis des versicherten Produktes übersteigt. Dabei soll auch die Maximallaufzeit des Vertrages an den Wert des versicherten Gerätes angepasst werden.
Wie ich finde, eine sinnvolle Forderung.