Hat man mit seinem Fahrzeug einen KFZ-Haftpflicht oder Vollkasko-Schaden verursacht, stuft einen die Versicherung in der Schadenfreiheitsklasse zurück. Das bedeutet, dass in den Folgejahren der Beitrag meist deutlich höher ist.
Befindet man sich in einer hohen SF-Klasse, kann man tief fallen und findet sich in einer deutlich ungünstigeren SF-Klasse wieder. Tipps, um dies zu vermeiden, findet Ihr hier.
1. Rabattretter gegen Aufpreis
Was ist der Rabattschutz ?
Ein Rabattetter ist ein Zusatzbaustein der KFZ-Versicherung. In der Regel hat man somit pro Jahr einen Unfall "frei" - man verliert also nicht seidenguten Schadensfreiheitsrabatt. Angeboten wird der Rabattschutz üblicherweise erst ab vier unfallfreien Jahren (SF-Klasse 4) und der Fahrer muss über 23 Jahre sein. Viele Gesellschaften bieten den Rabattretter allerdings erst dann an, wenn man schon länger nachweislich unfallfrei fährt.
2. Rabattretter im Vertrag
Bei manch älteren Kfz-Verträgen ist der eigentlich kostenpflichtige Zusatzbaustein "Rabattretter" inkludiert. Zwar findet eine Rückstufung statt - der günstigere alte Beitragssatz bleibt aber erhalten. Diesen Rabattretter gibt es nur für Kunden mit sehr hohen SF-Klassen - praktisch als Belohnung für langes und unfallfreies Fahren. Diese Form des Rabattretters wird in der Regel von den Versicherungsgesellschaften nicht mehr angeboten und ist demnach ein Auslaufmodell.
3. Unfallschaden selber zahlen
Ab wann lohnt es sich, kleinere Schäden selber zu zahlen ?
Wenn man den Haftpflicht- oder Kasko-Schaden aus eigener Tasche zahlt, behält man seine SF-Klasse und damit die Rabatte. Deswegen sollte man prüfen, ob es nicht wirtschaftlicher ist, den Schaden selber zu tragen. Ob welcher Summe das der Fall ist, hängt vom Versicherer, vom Tarif und der Schadenshöhe ab; als Richtwert gilt hier die Betrag zwischen 1000 und 1500 Euro. Ob die Selbstübernahme des Schadens Sinn macht, kann Dir Deine KFZ-Versicherung sagen - also einfach anrufen.
Die Versicherung hat den Schaden bereits gezahlt - und nun ?
Viele Versicherungen bieten einen, einen bereits regulierten Schaden "zurückzukaufen" (Schadensrückkauf). Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer den Schaden rückwirkend aus eigener Tasche bezahlt - meist gilt hier eine Frist von 6 Monaten.
4. Autoentleiher zahlt den Schaden
Wurde das Auto verliehen und der Entleiher verursacht einen Unfall, kann unter Umständen die Privathaftpflichtversicherung des Entleihers leisten, denn im besten Fall findet sich im Vertrag die Klausel, die die Übernahme von Rückstufungsschäden bestätigt. Zwar wird dann die Rückstufung des Vertrages nicht verhindert, die Privathaftpflichtversicherung übernimmt aber die Mehrkosten. Dank dieser Klausel wird auch der Selbstbehalt der Vollkasko übernommen, falls der eigene Wagen repariert werden muss (zumindest bei einigen Versicherern).
Auszug aus der Rückstufungstabelle (Vollkasko) eures Versicherers*: Hier kann man sehen, in welche SF-Klasse man nach einem oder mehreren Unfällen zurückgestuft wird. Diese Tabellen können je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich ausfallen.
* Beispiel Huk Coburg
Aus SF-Klasse |
bei einem Schaden Rückstufung in SF-Klasse |
bei zwei oder mehr Schäden Rückstufung in SF-Klasse |
50 |
39 | 25 |
49 |
35 | 22 |
48 |
34 | 21 |
47 |
33 | 21 |
46 |
32 | 20 |
45 |
31 | 20 |
44 |
31 | 19 |
43 |
30 | 18 |
42 |
29 | 18 |
41 |
28 | 17 |
40 |
27 | 17 |
39 |
27 | 16 |
38 |
26 | 16 |
37 |
25 | 15 |
36 |
24 | 14 |
35 |
24 | 14 |
34 |
23 | 13 |
33 |
22 | 13 |
32 |
21 | 12 |
31 |
21 | 11 |
30 |
20 | 11 |
Rabattretter können helfen
5. Erstattung bei Teilschuld
Zu einer Rückstufung in der KFZ-Haftpflicht bzw. Vollkaskoversicherung kann es auch kommen, wenn man an einem Unfall Teilschuld hat.
Der Versicherungskunde wird zurückgestuft, wenn nach einem Unfall mit Teilschuld der Schaden am eigenen Auto erst von der eigenen Vollkasko reguliert wird und danach der nicht übernommene Teil am Unfallschaden bei der gegnerischen KFZ-Haftpflicht geltend gemacht wird. Der Rückstufungsschaden und die geleistete Selbstbeteiligung übernimmt dann anschließend die gegnerische KFZ-Haftpfichtversicherung nach Höhe des Schuldanteils.