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Rückstufung in der KFZ-Versicherung vermeiden

Hat man mit seinem Fahrzeug einen KFZ-Haftpflicht oder Vollkasko-Schaden verursacht, stuft einen die Versicherung in der Schadenfreiheitsklasse zurück. Das bedeutet, dass in den Folgejahren der Beitrag meist deutlich höher ist. 

Befindet man sich in einer hohen SF-Klasse, kann man tief fallen und findet sich in einer deutlich ungünstigeren SF-Klasse wieder. Tipps, um dies zu vermeiden, findet Ihr hier.

 

Policenschreck - Versicherungsmakler Rüsselsheim - Rabattretter

1. Rabattretter gegen Aufpreis

Was ist der Rabattschutz ?

Ein Rabattetter ist ein Zusatzbaustein der KFZ-Versicherung. In der Regel hat man somit pro Jahr einen Unfall "frei" - man verliert also nicht seidenguten Schadensfreiheitsrabatt. Angeboten wird der Rabattschutz üblicherweise erst ab vier unfallfreien Jahren (SF-Klasse 4) und der Fahrer muss über 23 Jahre sein. Viele Gesellschaften bieten den Rabattretter allerdings erst dann an, wenn man schon länger nachweislich unfallfrei fährt.

 

2. Rabattretter im Vertrag

 

Bei manch älteren Kfz-Verträgen ist der eigentlich kostenpflichtige Zusatzbaustein "Rabattretter" inkludiert. Zwar findet eine Rückstufung statt - der günstigere alte Beitragssatz bleibt aber erhalten. Diesen Rabattretter gibt es nur für Kunden mit sehr hohen SF-Klassen - praktisch als Belohnung für langes und unfallfreies Fahren. Diese Form des Rabattretters wird in der Regel von den Versicherungsgesellschaften nicht mehr angeboten und ist demnach ein Auslaufmodell.

KFZ-Versicherung Rüsselsheim

3. Unfallschaden selber zahlen

Ab wann lohnt es sich, kleinere Schäden selber zu zahlen ?

Wenn man den Haftpflicht- oder Kasko-Schaden aus eigener Tasche zahlt, behält man seine SF-Klasse und damit die Rabatte. Deswegen sollte man prüfen, ob es nicht wirtschaftlicher ist, den Schaden selber zu tragen. Ob welcher Summe das der Fall ist, hängt vom Versicherer, vom Tarif und der Schadenshöhe ab; als Richtwert gilt hier die Betrag zwischen 1000 und  1500 Euro. Ob die Selbstübernahme des Schadens Sinn macht, kann Dir Deine KFZ-Versicherung sagen - also einfach anrufen.

 

Die Versicherung hat den Schaden bereits gezahlt - und nun ?

Viele Versicherungen bieten einen, einen bereits regulierten Schaden "zurückzukaufen" (Schadensrückkauf). Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer den Schaden rückwirkend aus eigener Tasche bezahlt - meist gilt hier eine Frist von 6 Monaten.

 

4. Autoentleiher zahlt den Schaden

Wurde das Auto verliehen und der Entleiher verursacht einen Unfall, kann unter Umständen die Privathaftpflichtversicherung des Entleihers leisten, denn im besten Fall findet sich im Vertrag die Klausel, die die Übernahme von Rückstufungsschäden bestätigt. Zwar wird dann die Rückstufung des Vertrages nicht verhindert, die Privathaftpflichtversicherung übernimmt aber die Mehrkosten. Dank dieser Klausel wird auch der Selbstbehalt der Vollkasko übernommen, falls der eigene Wagen repariert werden muss (zumindest bei einigen Versicherern).

 

Auszug aus der Rückstufungstabelle (Vollkasko) eures Versicherers*: Hier kann man sehen, in welche SF-Klasse man nach einem oder mehreren Unfällen zurückgestuft wird. Diese Tabellen können je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich ausfallen.

 

* Beispiel Huk Coburg

Aus SF-Klasse

bei einem Schaden

Rückstufung

in SF-Klasse

bei zwei oder

mehr Schäden Rückstufung

in SF-Klasse

50

39 25

49

35 22

48

34 21

47

33 21

46

32 20

45

31 20

44

31 19

43

30 18

42

29 18

41

28 17

40

27 17

39

27 16

38

26 16

37

25 15

36

24 14

35

24 14

34

23 13

33

22 13

32

21 12

31

21 11

30

20 11

Rabattretter können helfen


5. Erstattung bei Teilschuld

Zu einer Rückstufung in der KFZ-Haftpflicht bzw. Vollkaskoversicherung kann es auch kommen, wenn man an einem Unfall Teilschuld hat.

Der Versicherungskunde wird zurückgestuft, wenn nach einem Unfall mit Teilschuld der Schaden am eigenen Auto erst von der eigenen Vollkasko reguliert wird und danach der nicht übernommene Teil am Unfallschaden bei der gegnerischen KFZ-Haftpflicht geltend gemacht wird. Der Rückstufungsschaden und die geleistete Selbstbeteiligung übernimmt dann anschließend die gegnerische KFZ-Haftpfichtversicherung nach Höhe des Schuldanteils.

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker - KFZ-Versicherung