Die Betriebsrente bzw. die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eigentlich eine schicke Sache: Der Arbeitgeber gibt einem die Möglichkeit, steuerlich gefördert eine zusätzliche Altersvorsorge zur gesetzlichen Rente aufzubauen. Und wenn es noch ein besonders lieber Arbeitgeber ist, steuert er noch einen Anteil zur monatlichen Sparrate bei. Es könnte so toll sein, wenn die Politik nicht 2003 ein Änderung bei den Betriebsrenten in das Konstrukt eingebaut hätte, die viele Leute anscheinend mittlerweile davon abhält, einen Vertrag abzuschliessen...
Anfang der 2000er ging es der gesetzlichen Krankenversicherung ziemlich schlecht. Um deren Einnahmesituation zu verbessern, dachte man sich in Berlin eine schlaue Sache aus: Auf Auszahlungen aus der Betriebsrente sollten Krankenversicherungsbeiträge fällig werden - und zwar nicht nur die Hälfte, sondern komplett sollten die Betriebsrentner zahlen; also mindestens 14,6%.
Nachzuvollziehen, wieso das so ist, ist nicht einfach, denn im Allgemeinen bringt derjenige, der einen bAV-Vertrag abgeschlossen hat, den monatlichen Beitrag dafür selber auf, und zwar aus seinem Gehalt, da die wenigsten Arbeitgeber mittlerweile noch etwas dazugeben. Bedeutet also im Endeffekt, dass man für sein Geld zweimal KV-Beitrag zahlen muss. Ärger ist hier verständlich. Darüber hinaus sinken auch die Ansprüche an die gesetzliche Rente, da man ja aufgrund des Beitrags für die bAV einen niedrigeren Bruttolohn hat.
Noch ärgerlicher ist es für die Betriebsrentner, die ihren Vertrag vor 2003 abgeschlossen hatten, wo von dieser Regelung noch gar nicht die Rede war.
Um es deutlich zu sagen: Diese sogenannte Doppelverbeitragung ist ungerecht und gehört abgeschafft.
Die Politik in Berlin weiß um dieses Problem, zeigt aber wenig Bereitschaft, dieses Problem zu lösen - weil so bei den gesetzlichen Kassen wohl wieder ein größeres Loch entstehen würde. Das Signal, das hier gesendet wird, ist allerdings fatal: Wenn Du Altersvorsorge betreibst, zockt der Staat dich am Ende ab.
Allerdings ist dies kein Argument, sich gegen eine betriebliche Altersvorsorge zu entscheiden. Vielmehr sollte jede Möglichkeit genutzt werden, sich eine zusätzliche Rente aufzubauen, vor allen Dingen, wenn es gefördert wird (von der Einschränkung der KV-Beiträge mal abgesehen).
weitere Informationen:
- Tipp: Stephan Peters zeigt am Beispiel des ZDF-Magazins "Frontal 21", wie man einen Sachverhalt durch weglassen bestimmter Informationen falsch darstellt - Thema: Die Doppelverbeitragung in der betrieblichen Altersvorsorge: Youtube Video Stephan Peters: Die Doppelverbeitragung