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Ist man eigentlich auf der Weihnachtsfeier versichert?

Vorweihnachtszeit bedeutet auch: Weihnachtsfeierzeit; viele Firmen veranstalten für ihre Mitarbeiter Weihnachts- oder Jahresabschlussfeiern. Grundsätzlich gilt hier, dass alle Teilnehmer der Veranstaltung unfallversichert sind; auch solche die gerade nicht aktiv im Unternehmen sind - beispielsweise weil sie sich in der Elternzeit befinden. Dieser Versicherungsschutz gilt auch für den Weg zur Feier und nach Hause - allerdings nicht, wenn ein Unfall durch Alkoholeinwirkung verursacht wird.

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Versicherungsmakler Groß-Gerau - Wie versichert auf der Weihnachtsfeier?
Bild: Fotolia.de/ slash_01_94

Grundsätzlich besteht bei einer Weihnachtsfeier Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Dabei ist es unerheblich, wo die Feier stattfindet: Ob Weihnachtsmarkt, Restaurant oder im Unternehmen ist egal.

Versichert sind dabei alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Weihnachtsfeier stehen: Tanzen, Essen oder auch die Teilnahme an Spielen. Dies gilt auch, wenn zu dem Unternehmen gehörende unterschiedliche Filialen getrennt voneinander feiern. Wird die Veranstaltung auch die Organisatoren beendet, endet auch der Versicherungsschutz. Bedeutet also: Feiern einige Kollegen im privaten Kreis weiter, handelt es sich um eine Privatveranstaltung. Gleiches gilt, wenn man sich von der Feier entfernt, um woanders weiter zu feiern. 

 

Auch versichert: Der direkte Weg zu Feier und nach Hause

 

 

Der direkte Weg zu Weihnachtsfeier und zurück nach Hause gilt versicherungstechnisch als Arbeitsweg. Der Hinweg beginnt beim Verlassen des Gebäudes und endet beim Betreten der Feierlocation.

Wichtig zu Wissen: Nicht im Unternehmen Beschäftigte, Familienangehörige von Beschäftigen oder ehemalige Beschäftigte fallen nicht unter den Versicherungsschutz

 

Wegeunfall mit Alkohol: Kein Versicherungsschutz

 

Kommt es auf dem Weg zur Feier oder auf dem Nachhauseweg zu einem Unfall, dessen Ursache im Alkoholkonsum liegt, kann der Versicherungsschutz verweigert werden; hier erfolgt eine Einzelfallprüfung. Nicht nur aus diesem Grund macht es Sinn, zumindest auf dem Nachhauseweg auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zurückzugreifen.

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