Kann man länger als sechs Wochen nicht arbeiten, läuft die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber aus - dafür bekommt man Krankengeld von der Krankenkasse. Aber: Darf man, wenn man Krankengeld bezieht, in den Urlaub fahren? D
Erst mal Enttäuschung, denn die die Krankenkasse muss Krankengeld nur zahlen, wenn sich der Versicherte in Deutschland aufhält.
In Ausnahmefällen ist es aber möglich, ins Ausland zu reisen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Wenn der behandelnde Arzt zustimmt und der Versicherte eine Krankschreibung vorlegen kann, muss die Krankenkasse das Krankengeld auch während des Auslandsaufenthaltes zahlen.
Die Vorschrift, dass das Krankengeld im Ausland nicht gezahlt wird, soll demnach nur verhindern, dass eine Leistung und Grund ausgezahlt wird - eine Krankheit ist im Ausland schwerer festzustellen, als im Inland.
Tipp: Lasst Euch von Eurem behandelden Arzt bestätigen, das aus ärztlicher und medizinischer Sicht nicht gegen den Auslandsaufenthalt spricht. Natürlich sollte man den Urlaub so legen, dass man keine Behandlungs- und Rehatermine verpasst. Darüber hinaus sollte man für Rückfragen erreichbar sein. Außerdem sollte man nicht versäumen, den Arbeitgeber zu informieren.