Urlaub im Wohnmobil ist beliebt: Man ist immer "zu Hause", kann aber trotzdem die Welt erkunden. Wie sieht es aber aus, wenn in das mobile Heim eingebrochen wird? Zahlt hier die Hausratversicherung?
Wer eine Hausratversicherung hat und bei dem eingebrochen wird, da ist es klar: Ein Fall für die Hausratversicherung, den die leistet unter anderem bei Einbruchdiebstahl. Doch gilt das auch für ein Wohnmobil?
Die Antwort ist kurz und eindeutig: Die Hausratversicherung leistet nicht!
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied in einem Fall, indem ein Wohnmobil samt Inhalt (Reisegepäck und Sportgeräte ) gestohlen wurde. Die Versicherungsnehmerin war der Meinung, dass dies laut den Versicherungsbedingungen auch abgesichert sei.
Das Gericht war nicht dieser Meinung, da das Wohnmobil kein Gebäude sei. Versicherungsschutz würde nur greifen, wenn ein Dieb in ein Gebäude eindringt und in einem Gebäude Türen und Schränke aufbricht.
Auch die Außenversicherung der Hausratversicherung greift hier nicht, da das Wohnmobil nicht in einem Gebäude, beispielsweise ein Parkhaus oder eine Tiefgarage, abgestellt war.
Wie versichert man aber den Inhalt von Wohnmobilen und Wohnwagen ?
Um den Inhalt von Wohnmobilen und Wohnwagen zu versichern, gibt es spezielle Inhaltsversicherungen. Diese sind allerdings nicht für Dauercamper geeignet.