Die aktuelle Preisentwicklung in der Baubranche führt aktuell zu teils massiven Beitragserhöhungen bei Wohngebäudeversicherern. Grund dafür ist, dass der Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung auf dem Baupreis- und Tariflohnindex für das Baugewerbes beruht: Gestiegene Kosten beispielsweise für Energie und Material sorgen so auch für steigende Kosten im Bereich der Wohngebäudeversicherungen.
Ob und was man dagegen tun kann, erfahrt Ihr in diesem Blogbeitrag.
Der Anpassungsfaktor für Wohngebäudeversicherungen steigt bereits seit einigen Jahren stetig an, allerdings bisher in deutlich geringerem Maße. Von 2022 zu 2023 steigt der Faktor nun um beinahe 15 % - von 20,97 % in 2022 auf 24,06 % in 2023. Die daraus resultierenden Beitragssteigerungen schwanken je nach Versicherer zwischen 5 % und 30 %.
Einige Kunden werden aufgrund von starken Beitragserhöhungen mit Sicherheit von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen - Hier ist allerdings Vorsicht geboten:
Das Sonderkündigungsrecht bei Wohngebäudeversicherungen greift nur bei einer Beitragssteigerung von mindestens 15 %. Vor einer vorschnellen Kündigung sollten allerdings immer Preise und Konditionen der anderen Anbieter verglichen werden, da überall mit Beitragssteigerungen zu rechnen ist. Abgesehen davon greift das Sonderkündigungsrecht bei Wohngebäudeversicherungen nur, wenn ein Versicherer unabhängig von der Indexanpassung und bei gleichbleibender Leistung die Kosten erhöht.
Kunden haben Widerspruchsrecht
Kunden haben bei Beitragsanpassungen auch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Das kann jedoch bedeuten, dass der Versicherungsschutz im Schadensfall nicht mehr alle anfallenden Kosten abdeckt. Eine andere Möglichkeit ist, dass der Versicherer den vertrag kündigt - das ist unbedingt zu vermeiden, da es bei einer Kündigung, die von Seiten des Versicherers ausgesprochen wird, sehr schwierig ist, einen neuen Versicherungsschutz zu bekommen.
Lösung: Erhöhung Selbstbehalt ?
Eine weitere Möglichkeit, um die Kosten für die Kunden ein wenig einzugrenzen, wird aktuell bereits von einigen Versicherern angeboten. Wenn Kunden ihre Selbstbeteiligung erhöhen, sind Versicherer häufig bereit den Beitrag zu senken - bzw. den Vertrag mit dem alten Beitrag weiterlaufen zu lassen.