Wer eine private Kranken- oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen möchte, steht spätestens vor einem Problem, wenn es um die Beantwortung der Gesundheitsfragen geht. Oftmals schwammig und unvollständig besteht die Gefahr, die Fragen falsch zu beantworten und damit den Versicherungsschutz zu gefährden. Worauf man achten muss und Tipps für die Beantwortung der Gesundheitsfragen gibt es in diesem Blogbeitrag.
Möchtest Du eine private Kranken- oder Berufsunfähigkeitsver-
sicherung beantragen, wirst Du mit zahlreichen Fragen bezüglich Ihres Gesundheitszustandes konfrontiert. Dabei sind fast alle Fragen erlaubt, die dann wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Anhand der Antworten schätzt das Versicherungsunternehmen ein, ob und zu welchen Konditionen der Vertrag angenommen werden kann.
Fragen ausweichend beantworten oder bestimmte Dinge verschweigen ist keine gute Idee, im Leistungsfall kann daraus der Vorwurf entstehen, gelogen zu haben und die Auszahlung der Versicherungsleistung wird verweigert.
Schwammige Fragen
Oftmals sind die Fragen allerdings so allgemein und schwammig gehalten, dass man diese sogar unbewusst falsch oder unzureichend beantworten kann.Was muss angegeben werden, was nicht? Muss die Erkältung aufgeführt werden oder nicht und was ist mit den ab und zu auftretenden Rückenschmerzen?
Besuch beim Arzt unausweichlich
Oft lassen sich die Fragen in der Tat nich alleine beantworten. Aus diesem Grund ist zu empfehlen, den Hausarzt bzw. die entsprechenden Fachärzte hinzuzuziehen. Denn oftmals decken sich die eigene Erinnerungen nicht mit den Einträgen in der Patientenakte. Und was darin steht, wird im Leistungsfall herangezogen. Auch ist es möglich, dass der eigene Arzt eine falsche Diagnose eingetragen hat, um bestimmte Medikamente abrechnen zu können.
Besorgen Sie sich am besten eine Kopie Ihrer Patientenakte - machen Sie allerdings nicht den Fehler, diese mitzuschicken. So bekommt der Versicherer auch Informationen, nach denen er gar nicht gefragt hat - beispielsweise wird nur nach Erkrankungen der letzten 5 Jahre gefragt, die Patientenakte geht darüber aber hinaus.
Was darf der Versicherer alles fragen ?
Kurz und knapp: Der Versicherer darf Dich alles fragen - und Du musst auch wahrheitsgemäß antworten. Notlügen sind hier nicht erlaubt; vergessen gilt hier auch nicht.
Warum will der Versicherer das alles von mir wissen ?
Der Versicherer stellt diese Fragen, um einschätzen zu können, ob man Dir einen Vertrag anbieten kann und zu welchen Konditionen das möglich ist. Als Ergebnis kann stehen: Annahme ohne Erschwernis, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit Leistungsausschluss oder Ablehnung des Antrags.
Was passiert wenn Falschangaben auffliegen?
Wer glaubt, dass eine kleine Mogelei nicht auffliegt und konsequenzenlos bleibt, irrt: Spätestens wenn die Versicherung die Patientenakte anfordert und Unstimmigkeiten zu den Antworten der Gesunheitsfragen im Antrag findet, wird es unangenehm: Der Vertrag kann vom Versicherer bis zu 10 Jahre nach Abschluss wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.
Problem: Ungenaue Fragen
VieleAntragsformulare haben ein Problem: Die Fragen sind ungenau oder missverständlich gestellt - Der Kunde versteht sie falsch und macht deshalb unbewusst falsche Angaben. So fallen beispielsweise unter "Störungen und Beschwerden der Atmungsorgane" streng genommen auch ein Husten. Muss man das jetzt angeben ?
Das ist selbst möglich, wenn die Krankheit nicht ursächlich für den Leistungsfall war. Die Folgen sind beachtlich: Der Vertrag ist weg, ebenso wie die gezahlten Beiträge. Wurden bereits Versicherungsleistungen ausgezahlt, müssen diese zurückgezahlt werden.
Versehen schützt nicht
Auch wer "aus Versehen" Falschangaben macht, beispielsweise weil er die Frage nicht richtig verstanden hat, muss mit einer Kündigung des Vertrages rechnen. Möglich ist auch eine Erhebung (auch rückwirkend) von Risikozuschlägen oder eine reduzierte Versicherungsleistung. Welche dieser Möglichkeiten eintritt, hängt von der Schwere der Fahrlässigkeit ab.
Fazit: Nehmen Sie die Gesundheitsfragen nicht auf die leichte Schulter. Eine unüberlegte Beantwortung kann einem später große Probleme bereiten.Lieber vor Abschluss etwas mehr Aufwand und später keine Probleme mehr.
weitere Informationen:
Hilfe beim Ausfüllen
Sinnvoll ist es, sich von den eigenen Ärzten die Patientakten herausgeben zu lassen um deren Inhalt mit der eigenen Erinnerung abzugleichen. Auch da kann es durchaus Überraschungen geben, da sich das, was die Ärzte aufgeschrieben haben und was man selbst in Erinnerung hat, nicht immer deckungsgleich ist. Im Leistungsfall werden aber die Versicherungsgesellschaften die Patientenakten auch genau prüfen - gibt es da Widersprüche zu den beantworteten Antragsfragen, kommt man unter Umständen in Erklärungsnot. Auch die gesetzliche Krankenversicherung stellt ihren Versicherten sogenannte Patientquittungen aus; auch dies kann wertvolle Informationen liefern.
Hinweis: Vor der Anforderung der Patienakte sollte man die Kosten erfragen; 50 Cent pro Kopie dürfen Ärzte und Klinken berechnen - bei einer dicken Akte kann das schon mal etwas teuer werden.
Nur auf die Fragen antworten - nicht mehr
Zwar muss man bei der Beantwortung der Fragen genau und korrekt sein, aber sollte man auch tatsächlich nur die Fragen beantworten, die gestellt werden und keine Informationen darüber hinaus liegen. Unter Umständen ziehen Versicherer dieses Informationen auch zur Risikobewertung heran, was unter Umständen von Nachteil sein kann.
Ich nehme das nicht so genau - Was kann mir schon passieren?
Eins vorneweg: Schummeleien kommen fast immer raus, denn der Versicherer kann bei Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen und anderen Versicherern nachfragen - spätestens hier fallen die Falschangaben auf.
Wen Kunden absichtlich falsche Angaben gemacht haben, kann der Versicherer der Vertrag bis zu 10 Jahre nach Abschluss wegen arglistiger Täuschung anfechten. Das ist selbst dann möglich, wenn die verschwiegene Erkrankung nichts mit dem Versicherungsfall zu tun hat. Die Folge: Vertrag und gezahlte Beiträge sind futsch, gezahlte Leistungen müssen zurückerstattet werden.
Aber auch wer aus Versehen falsche Angaben macht, muss mit Konsequenzen rechnen: Dies geht von der Kündigung des Vertrages bis zu einem rückwirkend geltenden Risikozuschlag, der nachgezahlt werden muss bis zu einer Reduzierung der Versicherungsleistung.
Wie der Versicherer hier vorgeht, hängt davon ab, wie schwer die Fahrlässigkeit bewertet wird und ob der Versicherer den Antrag überhaupt angenommen hätte, wenn er von der verschwiegenen Erkrankung gewusst hätte.