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Wie lange muss man Versicherungsunterlagen aufheben ?

Im Laufe der Jahre schicken Versicherungsgesellschaften einem vieles zu: Policen, Beitragsrechnungen, Erhöhungsangebote, Dynamiknachträge und vieles mehr. Aber wie lange muss man das alles aufheben ? Was davon ist wichtig und wird eventuell später nochmal benötigt ?

 

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Gibt es Aufbewahrungsfristen für Versicherungsunterlagen ?

 

Explizite Fristen für Versicherungsunterlagen gibt es nicht. Allerdings kann es Sinn machen, Unterlagen bis zum Ende der der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren aufzubewahren, da begründete Ansprüche auch nach Ende des Vertrages geltend gemacht werden können. 

 

Versicherungsschein verloren - Und jetzt ?

 

Auch das passiert hin und wieder: Beim Umzug oder im allgemeinen Chaos geht der Versicherungsschein verloren. Hier sollte man sich schnell um Ersatz bemühen: Der Versicherungsschein ist eine offizielle Urkunde und Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz. Ist die Police weg, sollte man zügig den Versicherer kontaktieren und um die Neuaustellung des Dokumentes bitten. Viele Versicherer berechnen dem Kunden hier allerdings eine Gebühr. 

Insbesondere bei einer Lebens- oder privaten Rentenversicherung ist der Versicherungsschein doppelt wichtig: Nur wer den Versicherungsschein vorlegt, der bekommt die Versicherungsleistung auch ausgezahlt. Ist der Versicherungsschein der Lebensversicherung verschwunden, muss man eine sogenannte Verlusterklärung abgeben und bekommt dann - gegen Gebühr - einen neuen Versicherungsschein zugeschickt.

 

Vertrag gekündigt - was passiert mit den Unterlagen ?

 

Wurde der Versicherungsvertrag gekündigt, können die Unterlagen vernichtet werden. Am sinnvollsten ist es, wenn man die Unterlagen schreddert, da darin sensible Daten vorhanden sein können. Aber: Manche Dokumente können für die Steuererklärung noch von Belang sein; beispielsweise die Beitragsrechnung der Privathaftpflichtversicherung.

 

Welche Unterlagen werden nach einem Schaden benötigt ?

 

Wird beispielsweise bei Dir eingebrochen, erleichterst Du dem Versicherer die Arbeit, in dem Du Kaufbelege der entwendeten Sachen einreichst. Gibt es keine Kaufbelege, weil es sich beispielsweise um alte Erbstücke handelt, können auch Fotos helfen. Anhand dieser Belege ist es schneller und einfacher Möglich, den Schaden nachzuvollziehen und zu regulieren. Tipp an dieser Stelle: Sichert die Belege und Fotos nicht in Schubladen, Schuhkartons oder Aktenordnern. Diese können durch einen Brand oder Wasserschaden vernichtet werden. Ich empfehle die Sicherung in einer Cloud bzw. anderen Online-Tools.

 

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