Freunden und Bekannten hilft man gerne: Beim Umzug oder man kümmert sich während der Abwesenheit um die Wohnung . Geht dabei etwas kaputt, handelt es sich um einen sogenannten "Gefälligkeitsschaden". Was Ihr dabei beachten müsst, erfahrt Ihr in diesem Blogbeitrag.
Wichtig ist erstmal zu wissen, dass Gefälligkeitsschäden nicht automatisch in jeder Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind. Man kann dies allerdings als Zusatzbaustein mit einschliessen. Ich empfehle grundsätzlich den Einschluss dieser Klausel in den Vertrag - sollte es wirklich zu solch einem Schaden kommen, erspart es viel Ärger mit dem Bekannten - und das ist manchmal wichtiger, als die finanzielle Regulierung.
Warum ist der Gefälligkeitsschaden keine Standard-Leistung der Haftpflichtversicherung ?
Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die entschieden, dass für ein Schaden, der durch solch einen Freundschaftsdienst entsteht, der Verursacher nicht haftbar gemacht werden kann. Demzufolge muss eine Privathaftpflichtversicherung diesen Schaden auch nicht regulieren.