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Bei Parkremplern richtig reagieren

Viele Parkplätze sind für unsere heutigen großen Autos zu eng und da passiert es schnell, dass beim Ein- oder Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt wird. Nur wie verhält man sich in so einem Fall korrekt ?

Versicherungstipps: Der Rempler mit dem Einkaufswagen

Was man auf keinen Fall machen sollte: Einfach wegfahren - egal wie klein der Schaden ist - denn dies wird als Fahrerflucht gewertet und man macht sich strafbar. Entweder man wartet eine  "angemessene Zeit" (mindestens 30 Minuten), oder man meldet sich bei der Polizei. Einen Zettel ans Auto zu heften ist zwar nett, aber streng genommen trotzdem Fahrerflucht. 

Auch wenn sich auf den ersten Blick kein Schaden feststellen lässt, sollte man den Unfallort nicht verlassen. Taucht der Geschädigte nicht innerhalb von 60 Minuten auf, muss die Polizei hinzugezogen werden

 

Wie funktioniert die Abwicklung mit der Versicherung ?

 

Genau für solch einen Fall, hat man die KFZ-Haftpflichtversicherung. Dieser muß man den Schaden zeitnah melden. Darüber hinaus sollte man den Schaden selber dokumentieren und diese Daten der eigenen Versicherung zur Schadensregulierung zur Verfügung stellen. Dies sorgt dafür, dass es keine Verzögerungen bei der Schadensregulierung gibt.

 

Und wenn mein eigenes Auto angerempelt wird ?

Wenn man selber von einem Parkschaden betroffen ist, sollte man folgendermaßen vorgehen:

Ist das Kennzeichen bekannt, kann man über den Zentralruf der Autoversicherer  den KFZ-Versicherer des Unfallgegeners herausbekommen, so dass der Schaden gemeldet werden kann.

Kennt man den Unfallgegner nicht, weil dieser geflüchtet ist, hilft einem selber nur eine Vollkaskoversicherung - allerdings unter Belastung des eigenen Schadensfreiheitsrabatts, so dass man den Schaden zumindest zum Teil zahlen muss. 

Wer keine Vollkaskoversicherung hat, muss den Schaden notgedrungen selber zahlen.

 

Versicherungstipps: Wann es sich lohnt, den KFZ-Schaden selber zu zahlen


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