Viele Leute fragen sich: Zahlt die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, wenn die eigene Wasch- oder Spülmaschine ausläuft und einen Wasserschaden verursacht ? Eine einfache Antwort gibt es leider nicht...
Eins kann man immerhin vorab schon sagen: Man verliert nicht automatisch seinen Versicherungsschutz, wenn man eine Wasch- oder Spülmaschine baubeaufsichtigt laufen lässt. Denn: Nicht jeder Versicherungsnehmer, der seien Haushaltsgeräte unbeaufsichtigt laufen lässt, handelt grob fahrlässig.
Was ist eigentlich "Fahrlässigkeit" ?
Der Begriff "Fahrlässigkeit" bedeutet, dass eine Person einen Schaden zwar nicht willentlich herbeiführt - das wäre nämlich Vorsatz. Die Person lässt aber die erforderliche Sorgfalt vermissen. Wer beispielsweise das Haus länger verlässt, ohne die Türe abzuschliessen, erleichtert Einbrechern das Eindringen ins Haus und trägt demnach eine Mitschuld, wenn Einbrecher die Wohnung ausräumen. Fahrlässigkeit setzt also voraus, dass das Verhalten vermeidbar gewesen wäre und die Folgen der Unachtsamkeit absehbar waren.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Wasch- und Spülmaschine, die unbeaufsichtigt sind ?
Es stellt sich die Frage, ob die Abwesenheit eine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Gerichte machen dies oft an der Dauer der Abwesenheit fest: Eine zweistündige Abwesenheit ist dabei eher nicht grob Fahrlässig, eine Wochenendreise dagegen schon.
Von Vorteil: Verträge mit dem Verzicht des Einwands der Groben Fahrlässigkeit
Der Einwand der groben Fahrlässigkeit war früher bei üblich bei allen Verträgen und findet man heute noch in günstigen Basisverträgen. Mittlerweile bieten viele Versicherer Tarife mit besseren Leistungen an, wo auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bedingungsgemäß verzichtet wird. Das bedeutet, dass eine Leistungskürzung oder Verweigerung bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.
Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit und Privathaftpflichtversicherung
In der Privathaftpflichtversicherung hat man auch bei grober Fahrlässigkeit Versicherungsschutz. Die einzige Ausnahme: Der Schaden wird vorsätzlich herbeigeführt - dann muss der Haftpflichtversicherer nicht leisten.
Und was ist, wenn es brennt ? Unbeaufsichtigte Haushaltsgeräte
Haushaltsgeräte können auch Brände verursachen. Ob ein Haushaltsgerät unbeaufsichtigt betrieben werden darf, hängt auch davon ab, ob dieses Gerät vom Hersteller dafür vorgesehen ist. In diesem Fall besteht im Falle eines Brandes Versicherungsschutz. Allerdings schliesst dies grobe Fahrlässigkeit nicht aus, und zwar dann, wenn es deutliche Hinweise gibt, dass beim Betrieb des Gerätes Probleme auftreten wie beispielsweise ein Schmorgeruch oder austretendes Wasser - in diesem Fall muss der Versicherungsnehmer umgehend handeln.
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