Spätestens seit den Plänen der Bundesregierung, den Co2-Ausstoss des Gebäudesektors und senken zu wollen, ist sie im Gespräch: Die Wärmepumpe.
Sie soll in Zukunft der Heizstandard in deutschen Gebäuden werden, damit der Wechsel weg von den fossilen hin zu erneuerbaren Energien gelingt.
Was man beim Versichern dieser Geräte beachten muss und warum Ihr Eure Wohngebäudeversicherung dahingehend prüfen solltet, erfahrt Ihr in diesem Blogbeitrag.
Das plant die Bundesregierung beim Thema Heizung
Das geplante Gesetz der Bundesregierung sieht vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren. Energien betrieben wird. Aktuell vorhandene Öl- und Gasheizungen bekommen Bestandsschutz, solange sie repariert werden können. Sollte die Heizung nicht mehr repariert werden können, greifen Übergangsfristen.
Nachfrage nach Wärmepumpen steigt rasant
Nicht erst, seitdem die Pläne des Wirtschaftsministeriums bekannt wurden, haben viele Häuslebauer auf das Thema erneuerbare Energien gesetzt und sich - trotz höherer Anschaffungskosten - für eine Wärmepumpe entschieden. Knapp 240.000 Wärmepumpen wurden im Jahr 2022 neu eingebaut - ein Absatzplus von 53 % im Vergleich zu 2021. Allein im ersten Quartal steigerte sich der Absatz von Wärmepumpen im Vergleich zum 1. Quartal 2022 um 111 Prozent (Quelle: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie)
Richtiger Versicherungsschutz für Wärmepumpen
Wärmepumpen können über die Wohngebäudeversicherung geschützt werden. Wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, sollten Hausbesitzer mit Wärmepumpen prüfen, ob und wie die Wärmepumpe mitabgesichert ist - und zwar in ausreichender Höhe. Wer nachträglich eine Wärmepumpe einbaut, sollte UNBEDINGT seinen Gebäudeversicherer kontaktieren und klären, ob die Wärmepumpe mitversichert ist und wenn nein, ob sie mitversichert werden kann.
Zwar sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung auch Wärmepumpen, egal ob Luft- oder Geothermie-Wärmepumpe bedingungsgemäß als Gebäudebestandteil versichert.
Die Zuordnung als Gebäudebestandteil hat der BGH (Urt. v. 15.11.1989 – IVa ZR 212/88) ausdrücklich erklärt, weil sie Teil der Heizungsanlage ist.
Ob sich die Wärmepumpenanlage im oder außerhalb des Gebäudes befindet ist dabei nicht maßgeblich. Im Fall das BGH waren die Wärmepumpen sogar in einem Abstand von 15 m entfernt vom Haus aufgestellt gewesen. Trotzdem erstreckt sich der Versicherungsschutz nur auf die Gefahren Leitungswasser, Sturm/Hagel, Feuer und wenn versichert auch Elementar.
Gerne prüfe ich kostenfrei für Euch Eure bestehenden Verträge.
Vorsicht Falle: Kein Versicherungsschutz bei Diebstahl der Wärmepumpe
Der hohen Nachfrage nach Wärmepumpen steht ein geringes Angebot gegenüber - teilweise haben die Hersteller aktuell Lieferzeiten von ein bis eineinhalb Jahren. Das weckt natürlich Begehrlichkeiten bei Ganoven, denn Wärmepumpen sind in der Regel außen verbaut und demnach für Ganoven leicht zugänglich.
Dem Schock nach dem Diebstahl der Wärmepumpe folgt der nächste, wenn der Eigenheimbesitzer feststellt, dass die Gebäudeversicherung den Diebstahl nicht ersetzt.
Eine "klassische Wohngebäudeversicherung" schützt bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel. Der Diebstahl der Heizungsanlage fällt da nicht drunter - allenfalls, wenn die Wärmepumpe als "Gebäudezubehör" gilt - allerdings sind da die Entschädigungssummen in der Regel gedeckelt, so dass ein hoher Eigenanteil übrig bleibt.
Alternative: Die Wärmepumpenversicherung / Wärmepumpenvollkasko
Wenn es keine Möglichkeit gibt, die Wärmepumpe über die Gebäudeversicherung abzusichern, gibt es alternative Möglichkeiten: Eine spezielle Elektronikversicherung für Energietechnik - praktisch eine Vollkasko - nicht nur für die Wärmepumpe, sondern auch für Photovoltaikanlagen und Pelletheizungen.
Die Heizung ist dann nicht nur gegen die bekannten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel versichert, sondern auch beispielsweise gegen Diebstahl, Bedienungsfehler, technische Störungen u.v.m. (Aufzählung nicht vollständig)
Problemfall: Erdwärmepumpen
Während Luftwärmepumpen relativ einfach über eine separate Versicherung zu versichern sind, sieht es bei Erdwärmepumpen anders aus: Hier gibt es kaum Arbeiter, die Versicherungsschutz anbieten.
update:
19.7.2023
Update zum Versicherungsschutz von Wärmepumpen im Rahmen der Wohngebäudeversicherung:Vor wenigen Wochen hatte ich ja ein Reel zu dem Thema veröffentlicht - mit der Kernaussage, dass der Diebstahl von Wärmepumpen bei vielen Gebäudeversicherungen nicht mitversichert ist. Das ist auch grundsätzlich noch so; allerdings bestätigen mittlerweile immer mehr Gebäudeversicherer, dass auch der Diebstahl von Wärmepumpen mitversichert ist. Aber auch hier muss man aufpassen: Oftmals sind es nur die neuen Tarife, die den Versicherungsschutz inkludiert haben - oder es sind die Tarife mit dem größten Versicherungsschutz - die natürlich auch teurer sind. Bei anderen Versicherern kann man Wärmepumpen gegen Beitragszuschlag miteinschliessen. Auch wenn hier jetzt bewegung reinkommt: Man muss den eigenen Versicherungsvertrag bezüglich des Versicherungsschutzes der Wärmepumpe GENAU prüfen - wenn man beim Versicherer nachfragt: Bitte schriftlich, telefonische Auskünfte von Versicherern sind im Ernstfall nichts wert.
Gerne prüfe ich Deinen Versicherungsvertrag bezüglich des Versicherungsschutzes für die Wärmepumpe!
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