Wer sich ehrenamtlich in einem Verein engagiert, denkt wahrscheinlich als Letztes daran, dass dieses Engagement ein nicht unerhebliches Risiko mit sich bringt: Denn Vorstände haften persönlich für entstandene Schäden mit ihrem Privatvermögen. Wie man dafür sorgt, dass Vereinsvorstände richtig abgesichert sind, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.
Haftung des Vereinsvorstandes
Bestandteil eines Vereins sind seine Mitglieder und der Vorstand mit Vorsitzenden. Die Vereinsmitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge und haben über die Mitgliederversammlung das Recht, Einfluss auf das Handeln des Vorstands zu nehmen. Diese Entscheidungen der Mitglieder führt der Vorstand aus.
Der Vereinsvorstand wird von den Mitgliedern gewählt und übst seine Tätigkeit meist ehrenamtlich aus. Was vielen Vereinsvorständen allerdings nicht klar ist, dass ihnen bei Regelverstössen bzw. Pflichtverletzungen Konsequenzen drohen - zum Beispiel bei:
- Fehler bei der Verwendung von Spenden
- Fehler bei Abschluss von Verträgen
- Kompetenzüberschreitung
- Fehler des Kassenwarts
Dies ist nur eine kleine Auflistung und bei weitem nicht komplett. Der Schaden liegt hierbei in erster Linie beim Verein - allerdings haftet der Vorstand dem Verein gegenüber gesamtschuldnerisch mit seinem Privatvermögen - und zwar dann, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Die gesetzliche Grundlage findet sich übrigens in § 823 BGB.
Versicherung für Vereinsvorstände
Vor allen Dingen, wenn der Verein Entscheidungen zu größeren Summen tätigen muss, ist aufgrund der Haftung des Vorstands eine sogenannte D&O-Versicherung (D&O steht für Directors and Officers) obligatorisch. Eine D&O-Versicherung sichert die Entscheidungsträger im Verein gegen zivilrechtliche Schadensersatzforderungen ab. Das Privatvermögen wird hierbei nicht angetastet - somit schützt die D&O-Versicherung auch die berufliche und die private Existenz. Eine D&O-Police wehrt auch unebgründete Ansprüche ab, leistet aber auch Schadensersatz bei begründeten Ansprüchen.
Beispiel für einen Haftungsfall
beschäftigt ein Verein Arbeitnehmer, ist der Vereinsvorstand dazu verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Geschieht dies zu spät oder gar nicht, haften die Vorstände persönlich.
Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt den Verein vor finanziellen Schadensersatzforderungen, die aus Fehlern im Rahmen der Vereinsarbeit entstehen. Die Prämie ist abhängig von den Mitgliederanzahl, der Jahreshaushaltssumme (Vereinseinnahmen) und der Versicherungssumme der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung.D&O-Versicherung und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann kombiniert werden
YouTube-Video zum Thema
Veranstalterhaftpflicht für Vereine
Wenn ein Verein Veranstaltungen - z.B. Feste oder Turniere - organisiert und selber veranstaltet, benötigt er eine Veranstalterhaftpflicht. Die wird für den Fall benötigt, dass auf oder durch die Veranstaltung jemand zu. Beispiel: Ein Besucher eines Sommerfestes eines Vereins rutscht auf dem glatten Fussboden aus und bricht sich das Bein.
Kommentar schreiben