Mit dem Studienbeginn stehen für den neuen Studenten Änderungen ins Haus, auch was die Versicherungen angeht, denn auch Studenten müssen sich versichern. Ob man weiter über die Eltern versichert ist oder selber einen Vertrag abschliessen muss, ist nicht unbedingt auf den ersten Blick ersichtlich. Auf diesen Seiten möchte ich Euch etwas Hilfestellung geben, welche vertrage man als Student benötigt und welcher Vertragsabschluss noch Zeit hat.
Krankenversicherung ist ein MUSS
Auch als Student ist eine Kranken- und Pflegeversicherung eine Pflichtabsicherung - ein Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung muss bei der Einschreibung an der Universität eingereicht werden.
Wenn Du bisher über Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert warst, kann dies so bleiben - zumindest bis zum 25. Geburtstag. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die eigenen Einnahmen den Betrag von 450 Euro pro Monat nicht übersteigen (Stand 2018).
Zu diesen Einnamen zählen beispielsweise Entgelt aus nichtselbständiger Arbeit, Zins- und Kapitalerträge und Mieteinnahmen - Bafög hingegen nicht.
Private Krankenversicherung
Wer bisher über die Eltern privat krankenversichert war, kann zwischen der Krankenversicherung der Studenten (gesetzliche KV) oder der privaten Krankenversicherung wählen. Wählst Du die Private Krankenversicherung musst Du Dich allerdings von der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse befreien lassen. Interessant ist die PKV vor allen Dingen für Kinder von Beamten, da hier der Staat einen Teil der Krankheitskosten übernimmt und so die Krankenversicherung günstiger wird. Aber auch hier gilt: Nach dem 25. Geburtstag ist mit der Beihilfe und dem Zuschuss vom Staat Schluss - dann musst Du Dich selber privat versichern, denn wer sich einmal zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, muss dann das gesamte Studium in der Privaten bleiben.
Krankenversicherung der Studenten (KvdS)
Ab dem 26. Lebensjahr gibt es keine Möglichkeit mehr, von der Familienversicherung über die Eltern zu profitieren; man muss sich selber versichern. Für 2018 zahlen Studenten folgende Mitgliedsbeiträge:
- monatliche Pflegeversicherung von 22,69 Euro bzw. 24,55 Euro für Kinderlose ab 23 Jahren
- monatliche Krankenversicherung 76,04 Euro zzgl. eines eventuellen Zusatzbeitrags der gewählten Krankenkasse
Die studentische Pflichtversicherung endet nach Abschluss des 14. Fachsemesters, bzw. mit dem 30. Geburtstag; Ausnahmen gibt es, wenn man kurz vor dem Abschluss steht - dann ist eine Verlängerung bis zu sechs Monate drin.
Privathaftpflichtversicherung: Nicht zwingend ein eigener Vertrag notwendig
Eine Privathaftpflichtversicherung ist heutzutage unverzichtbar - auch für Studenten. Oft benötigen diese sogar gar keinen eigenen Vertrag, da sie noch über die Familienversicherung mitversichert sind. Aber Achtung: Hier gibt es in den Versicherungsbedingungen viele Ausnahmen. In der Regel gilt nur die Erstausbildung, direkt nach der Schule, als mitversichert. Manche Versicherer haben Altersgrenzen (z.B. max. 25 Lebensjahr) in ihrem Bedingungswerk verankert; auch kann auch ein Wohnsitz im Elternhaus Voraussetzung sein. Hier hilft ein Blick in die Versicherungsbedingungen der elterlichen Haftpflicht.
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