Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger Baustein in der persönlichen Existenzabsicherung. Warum man eine Kündigung eines solchen Vertrags sich gut überlegen sollten, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.
In Zeiten knapper Kassen prüfen auch private Haushalte, wie man Kosten einsparen kann.
Oftmals kommt man dann zu dem Ergebnis, dass die Berufsunfähigkeits-versicherung für überflüssig erachtet wird - zum einen, weil der Beitrag hoch sein kann, zum anderen weil man nicht daran glaubt, berufsunfähig zu werden.
Doch das ist oftmals zu kurz gedacht, den die Kündigung eines solchen Vertrages bringt unter Umständen Probleme mit sich, an die man bei der Entscheidungsfindung nicht bedacht hat.
Nach der Kündigung fehlt eine Absicherung für den Fall der BU
Der Grund liegt auf der Hand: Kündigt man den entsprechenden Vertrag, fehlt der notwendige Schutz vor Berufsunfähigkeit. Da die gesetzlichen Leistungen immer mehr zurückgefahren wurden, kann der gewohnte Lebensstandard nicht mehr gehalten werden - Ersparnisse, die vielleicht für die Altersvorsorge gedacht waren, müssen angegriffen werden. Dies trifft insbesondere jüngere Arbeitnehmer, da diese noch nicht viel eingezahlt haben und dementsprechend keine bis wenig Ansprüche haben.
Bei Neuabschluss höhere Beiträge
Die Idee, aufgrund vorübergehender finanzieller Knappheit einen BU-Vertrag zu kündigen, ist eher eine schlechte Idee. Wenn man nach Überwindung der Finanzellen Durststrecke wieder neu einsteigen möchte, ist eine erneute Gesundheitsprüfung die Folge. Da sich die Beiträge - neben dem vom Versicherten ausgeübten Beruf auch nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und der versicherten Rentenhöhe richten, hätte, wäre eine Neubeantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wahrscheinlich mit höheren Prämien zu rechnen.
Alternative zur Kündigung: Beitragsfreistellung
Eine Beitragsfreistellung ist in vielen Fällen die bessere Alternative zur Kündigung. Bei einer Beitragsfreistellung pausiert der Vertrag quasi: bedeutet, man zahlt keine weiteren Beiträge mehr - hat auch in der Zeit der Beitragsfreistellung keinen Versicherungsschutz - allerdings lässt sich der vertrag später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu den alten Konditionen wieder reaktivieren.
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