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Die Außenversicherung in der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für Ihr Zuhause und Ihren Besitz. Doch was passiert mit Ihren Wertsachen, wenn Sie unterwegs sind? Hier kommt die Außenversicherung ins Spiel, eine Erweiterung der Hausratversicherung, die Ihren Besitz auch außerhalb der eigenen vier Wände schützt. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige über die Außenversicherung – was sie ist, was sie abdeckt und warum sie für Sie interessant sein könnte. 

 

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Was ist die Außenversicherung ?

Die Außenversicherung ist ein Teilbereich der Hausratversicherung, der den Schutz Ihres Eigentums über die Grenzen Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung hinaus erweitert. Sie bietet Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände, die Sie auf Reisen oder im Alltag bei sich führen, gegen Risiken wie Diebstahl, Verlust oder Beschädigung. Die Außenversicherung ist kein einzeln abschließbarer Baustein, sondern ist fest in den Tarif bzw. das Bedingungswerk inkludiert und kann nicht abgewählt werden.

 

Was ist abgedeckt ?

Die genauen Leistungen können je nach Versicherer und Tarif variieren, aber im Allgemeinen deckt die Außenversicherung folgende Situationen ab:

 

  • Diebstahl von persönlichen Gegenständen außerhalb der Wohnung: Dies umfasst den Diebstahl Ihrer Tasche, Ihres Smartphones oder Ihrer Kamera, wenn Sie unterwegs sind - in der Regel allerdings nur in geschlossenen Räumen wie ein Hotelzimmer oder einer Ferienwohnung.
  • Weltweiter Schutz

Was sollte man beachten ?

  • Selbstbeteiligung: Informieren Sie sich über die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall.
  • Höchstgrenzen: Überprüfen Sie, ob es Wertgrenzen für einzelne Gegenstände oder die Gesamtsumme der versicherten Gegenstände gibt
  • Spezifische Bedingungen:  Einige Versicherer schließen bestimmte Risiken aus oder setzen voraus, dass Wertsachen auf bestimmte Weise gesichert werden müssen. Beispielsweise schließen einige Versicherer die Kabinen von Kreuzfahrtschiffen aus.

Gilt die Außenversicherung auch in sogenannten "Selfstorage"-Lagern ?

Wer zu Hause zu wenig Platz hat, kann sich seit einiger Zeit Lagerabteile bei sogenannten "Selfstorage"-Anbietern mieten. Die Außenversicherung gilt hier auch - allerdings nur zeitlich beschränkt auf wenige Wochen oder Monate (je nach Vertrag). Für eine dauerhafte Lagerung sollte ein eigener Vertrag abgeschlossen werden, den die meisten Anbieter der Self-Storage-Lösungen anbieten.

 

Gilt die Außenversicherung auch für das Studentenzimmer des Kindes ?

Keine zeitlichen Einschränkungen gibt es, wenn das Kind auswärts ein Zimmer zwecks Studium oder Ausbildung bezieht.Hier ist das Eigentum des Kindes über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert, solange kein eigener Hausstand gegründet wurde. Gegenbenfalls ist eine Anpassung der Versicherungssumme zu überprüfen. Gründet der Student/Auszubildende hingegen einen eigenen Hausstand, muss eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen werden.

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