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Darf der Vermieter eine Privathafpflicht dafür fordern, dass man die Wohnung bekommt ?

Man liest und hört es oft: Vermieter machen immer häufiger zur Voraussetzung für einen Mietvertrag, dass die Mieter eine Privathaftpflichtversicherung haben. Da stellt sich die Frage: Darf der Vermieter das überhaupt ? Die Antwort gibt es hier im Blog.

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Privathaftpflicht - Versicherungen Rüsselsheim

Mitterweile kommt es häufiger vor: Der Vermieter verlangt vor Abschluss des Mietvertrages, dass der potentielle Mieter eine Privathaftpflichtversicheurng vorweisen kann - aber darf der Vermieter das überhaupt ? Die Frage kann man nicht eindeutig beantworten.

 

Als Klausel im Mietvertrag nicht zulässig

 

Was zumindest nicht gestattet ist, ist das Vorhandensein einer Privathaftpflichtversicherung im Mietvertrag festzuhalten - es handelt sich hierbei also um eine nicht wirksame Klausel, die nicht beachtet werden muss. Es liegt in der Eigenverantwortung des Mieters, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen, die eintritt, wenn vom Mieter ein Schaden verursacht wurde.

 

Als "Zugangsvoraussetzung": möglich...

 

Zwar kann der Vermieter die Privathaftpflichtversicherung nicht in den Mietvertrag hineinschreiben. Allerdings kann er sich vor Unterschrift des Mietvertrages den Versicherungsschein zeigen lassen und die Wohnung nur vermieten, wenn der potentielle Mieter der Nachweis vorgezeigt hat. Dies kommt mittlerweile sogar recht häufig vor.


Warum bestehen Vermieter auf eine Privathaftpflichtversicherung ?

 

Viele Vermieter verlangen mittlerweile eine Privathaftpflicht, weil sie auf Schäden sitzen geblieben sind, die von dem verursachenden Mieter nicht bezahlt werden konnte. Um dieses Risiko zu minimieren, verlangen Vermieter von ihren Mietern eine Privathaftpflichtversicherung.

Beispielsweise haben Wohnungsbaugesellschaften mit von Mietern verursachten Schäden zu tun, die keine Haftpflichtversicherung haben und die Schäden nicht ersetzen können. Zwar greift in diesem Fällen oftmals die Gebäudeversicherung des Eigentümers, allerdings bedeutet dies, dass die Versicherungsprämien steigen und damit auch die Miete für alle - denn die Gebäudeversicherung ist über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegbar und so zahlen dann alle für das Versäumnis einzelner Mieter.

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