· 

Darf der Vermieter eine Privathafpflicht dafür fordern, dass man die Wohnung bekommt ?

Man liest und hört es oft: Vermieter machen immer häufiger zur Voraussetzung für einen Mietvertrag, dass die Mieter eine Privathaftpflichtversicherung haben. Da stellt sich die Frage: Darf der Vermieter das überhaupt ? Die Antwort gibt es hier im Blog.

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Privathaftpflicht - Versicherungen Rüsselsheim

Mitterweile kommt es häufiger vor: Der Vermieter verlangt vor Abschluss des Mietvertrages, dass der potentielle Mieter eine Privathaftpflichtversicheurng vorweisen kann - aber darf der Vermieter das überhaupt ? Die Frage kann man nicht eindeutig beantworten.

 

Als Klausel im Mietvertrag nicht zulässig

 

Was zumindest nicht gestattet ist, ist das Vorhandensein einer Privathaftpflichtversicherung im Mietvertrag festzuhalten - es handelt sich hierbei also um eine nicht wirksame Klausel, die nicht beachtet werden muss. Es liegt in der Eigenverantwortung des Mieters, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen, die eintritt, wenn vom Mieter ein Schaden verursacht wurde.

 

Als "Zugangsvoraussetzung": möglich...

 

Zwar kann der Vermieter die Privathaftpflichtversicherung nicht in den Mietvertrag hineinschreiben. Allerdings kann er sich vor Unterschrift des Mietvertrages den Versicherungsschein zeigen lassen und die Wohnung nur vermieten, wenn der potentielle Mieter der Nachweis vorgezeigt hat. Dies kommt mittlerweile sogar recht häufig vor.


Warum bestehen Vermieter auf eine Privathaftpflichtversicherung ?

 

Viele Vermieter verlangen mittlerweile eine Privathaftpflicht, weil sie auf Schäden sitzen geblieben sind, die von dem verursachenden Mieter nicht bezahlt werden konnte. Um dieses Risiko zu minimieren, verlangen Vermieter von ihren Mietern eine Privathaftpflichtversicherung.

Beispielsweise haben Wohnungsbaugesellschaften mit von Mietern verursachten Schäden zu tun, die keine Haftpflichtversicherung haben und die Schäden nicht ersetzen können. Zwar greift in diesem Fällen oftmals die Gebäudeversicherung des Eigentümers, allerdings bedeutet dies, dass die Versicherungsprämien steigen und damit auch die Miete für alle - denn die Gebäudeversicherung ist über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegbar und so zahlen dann alle für das Versäumnis einzelner Mieter.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

Social Media / Webseite weiterempfehlen

Versicherungen Rüsselsheim - Versicherungsberatung Rüsselsheim - Versicherungen Groß-Gerau

   Bahnhofstraße 28 - 65428 Rüsselsheim am Main

   Kontakt

 

 

 


Mehr InfosProvenExpertKundenbewertungen
www.policenschreck.de

4,88 von 5

SEHR GUT

64 Bewertungen

100%

Empfehlungen

KundenserviceSEHR GUT (4,95)

Preis / LeistungSEHR GUT (4,83)

18.11.2024Empfehlung! Sehr kompetent, freundlich und zuvorkommend. Auch sehr hilfsbereit, wenn er selbst keinen Nutzen davonträgt. Sehr zu empfehlen!
06.10.2024Empfehlung! Der Service des "Policenschrecks" verdient diesen Namen und ist absolut empfehlenswert! Nach dem Leerstand eines Gebäudes aufgrund eines Todesfalls forderte die vorherige Versicherungsgesellschaft einen dreimal so hohe Versicherungsbeitrag. Herr Renker half uns sachkundig und geduldig, indem er eine für uns passende und im Vergleich mit zuvor kaum teurere Versicherung fand. Alles lief fernmündlich und per E-Mail, die Beratung war unverbindlich und jederzeit transparent. Vielen Dank!
14.06.2024Empfehlung! Kompetente u. detaillierte Beratung.
05.06.2024Empfehlung! Herr Renker hat umgehend und kurzfristig auf meine Anfrage reagiert, sehr schneller, unkomplizierter Service, Herr Renker verfügt über viel Fachwissen, dass er zielsicher einsetzt, er konnte mir direkt helfen, sehr gute, professionelle Beratung, kann ich jedem nur empfehlen, Erstkontakt tatsächlich unverbindlich und
10.04.2024Empfehlung! Das war nett, spontan und hilfreich. Vielen Dank gerne wieder

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Versicherungen Rüsselsheim - Versicherungsmakler Groß-Gerau