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Warum bei der FTI-Pleite eine Reiserücktrittsversicherung nicht hilft

 

Nach Thomas Cook im September 2019 hat es im Juni 2024 mit FTI ebenfalls ein großer Reiseanbieter Insolvenz angemeldet. Warum entgegen vieler guten Ratschläge im Netz hier eine Reiserücktrittsversicherung nicht hilft, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.

 

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Warum hilft bei der FTI-Pleite die Reiserücktrittsversicherung nicht weiter  ?

Eine Reiserücktrittsversicherung zu haben ist sinnvoll, falls man aus persönlichen Gründen eine gebuchte Reise nicht antreten kann. Gründe können beispielsweise sein (Aufzählung nicht komplett):

  • Krankheit
  • Krankheit / Tod eines nahen Angehörigen
  • Unfall
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Panne oder Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug zum Ausgangspunkt der Reise
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

In diesen Fällen erstattet die Versicherung die Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise fällig wären und an den Reiseveranstalter zu zahlen wären. Sie tritt also ein, wenn der Kunde die Reise nicht antreten kann. Sie ist nicht für den Fall gedacht, dass der Reiseveranstalter insolvent ist und seinen Teil des Reisevertrages nicht erfüllen kann.

 

Welche Versicherung ersetzt den Kunden den durch die Insolvenz entstandenen Schaden ?

 

Ansprechpartner für Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, ist der Deutsche Reisesicherungsfonds. Hier sollte man seine Ansprüche geltend machen. Nach Vorlage der Belege erhält man sein(e) Anzahlungen zurück. Leider gilt dies nur für Kunden, die explizit eine Pauschalreise gebucht haben. Wer einzelne Leistungen gebucht hat, kann sich hier nur an den Insolvenzverwalter wenden.

Eine Möglichkeit, sich privat gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abzusichern, gibt es nicht.

 

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