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Was bedeutet Schadenminderungspflicht ?

Die Schadenminderungspflicht bei Versicherungen bedeutet, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, nach Eintritt eines Versicherungsfalls angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies umfasst sowohl die Vermeidung von weiteren Schäden als auch die Minimierung der bereits eingetretenen Schäden. Im Detail bedeutet dies:

 

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Begrenzung des Schadens und Versicherer benachrichtigen

Der Versicherungsnehmer muss alles Zumutbare unternehmen, um den Schaden in Grenzen zu halten und eine Verschlimmerung zu verhindern. Zum Beispiel sollte ein Hausbesitzer bei einem Wasserschaden sofort das Wasser abstellen, um weiteren Schaden zu vermeiden.

Der Versicherungsnehmer sollte die Versicherungsgesellschaft schnellstmöglich über den Schaden informieren, damit diese die notwendigen Schritte einleiten kann.

 

Schadensdokumentation und Schadensabwendung

Der Versicherungsnehmer sollte den Schaden umfassend dokumentieren (Fotos, Berichte), um den Nachweis gegenüber der Versicherung zu erbringen.

In manchen Fällen ist der Versicherungsnehmer auch verpflichtet, Maßnahmen zur Abwendung des Schadens zu treffen. Bei einem drohenden Sturm beispielsweise sollten lose Gegenstände gesichert werden, um Schäden zu vermeiden. Der Versicherungsnehmer ist allerdings nicht verpflichtet, sich in Gefahr zu begeben - beispielsweise bei einem Brand.

 Übrigens sollte man nach einem Schaden mit den Renovierungsarbeiten warten, bis der Versicherer dies freigegeben hat. Auch beschädigte Gegenstände dürfen erst nach Freigabe durch den Versicherer entsorgt werden.

 

Wenn der Versicherungsnehmer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder im Extremfall sogar verweigern, sofern das Versäumnis den Schaden vergrößert hat. Die Schadenminderungspflicht ist somit ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsvertrags, um Missbrauch zu verhindern und die Kosten für alle Beteiligten im Rahmen zu halten.

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