Fahrradleasing über den Arbeitgeber - insbesondere wenn es um teure E-Bikes und Pedells geht. Neben Steuervorteil und weniger Sozialabgaben hat dies allerdings auch Auswirkungen auf die Rente. Mehr dazu in diesem Beitrag.
Wie funktioniert Fahrradleasing ?
Fahrradleasing über den Arbeitgeber ist in vielen Fällen günstiger, als das Fahrrad direkt selber zu kaufen; das müsste man aus seinem Nettoverdienst zahlen. Das geleaste Fahrrad hingegen wird steuerlich gefördert und zum Teil bezuschusst. Es gibt zwei Durchführungswege des Leasings: Einmal als Gehaltsumwandlung (siehe betriebliche Altersvorsorge) und als Gehaltsextra.
Bei der Gehaltsumwandlung zahlen die Arbeitnehmer die Rate von ihrem Bruttolohn. Beim Gehaltsextra kommt die Rate zusätzlich zum Gehalt.. Zwar muss dieser Geldwerte Vorteil versteuert werden - allerdings nur mit 0,25 %. des Bruttolistenpreises.
Was hat das mit der Rente zu tun ?
Der Vorteil der Gehaltsumwandlung ist: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen weniger Steuern und Sozialabgaben, weil der Lohn um den Ratenanteil gemindert wird. Dadurch sammelt man weniger Entgeltpunkte, die für die spätere Rentenhöhe ausschlaggebend sind.
Wie stark sinkt meine Rente durch das Fahrradleasing ?
Wer 3000 Euro brutto pro Monat verdient und ein 3500 Euro teures Fahrrad über die häufig in diesen Leasingverträgen vorgesehenen drei Jahre least, muss dafür jeden Monat rund 107 Euro seines Bruttogehalts umwandeln. Die Rentenbeiträge des Arbeitnehmers sinken dadurch um etwa 9,20 Euro, der Arbeitgeber zahlt ebenfalls um so viel weniger ein. Dadurch erwirbt ein Arbeitnehmer in dieser Zeit 0,0783 Entgeltpunkte weniger, was die monatliche Rentenhöhe im Alter um etwas mehr als drei Euro senkt. Dies gilt für eine Leasingperiode von 36 Monaten.
Finger weg vom Fahrradleasing?
Die Einbußen bei der Rente sind überschaubar und die Anbieter wie Jobrad gehen offensiv mit dem Thema um - man muss darüber informieren - die Vorteile sind meiner Meinung nach größer, als die Nachteile.