Viele Kunden, die man auf eine Auslandsreisekrankenversicherung anspricht, entgegen: "Habe ich schon in meiner Kreditkarte mit drin - kostet mich keinen Cent!" In der Tat gibt es Kreditkarten - insbesondere solche, die eine hohe Jahresgebühr haben - die einen brauchbaren Versicherungsschutz inkludiert haben. Gilt das aber für alle Kreditkarten, die mit einem Versicherungspaket daherkommen?
Kreditkarten erfreuen sich sehr großer Beliebtheit: Sie erleichtern das Bezahlen im Ausland oder im Internet ungemein und sind praktisch. Gerne werden Kreditkarten auch mit Zusatzbausteinen versehen, um eine höhere Jahresgebühr zu rechtfertigen und diese Angebote vermeintlich attraktiver zu machen. Gerne werde auch Versicherungsleistungen in einen solchen Kreditkartenvertrag inkludiert:Reiserücktrittskostenversicherung, Auslands-reisekrankenversicherung oder sogar einen KFZ-Schutzbrief beinhalten manche Kreditkarten; teilweise dann mit einer Jahresgebühr um die 65 Euro, wie z.B die Mastercard Gold, die gerne von Sparkassen angeboten wird.
Löchriger Versicherungsschutz
Um sich einen Überblick zu verschaffen, ist ein Blick in die Versicherungsbedingungen anzuraten; der angebotene Versicherungsschutz unterscheidet sich enorm. Bei vielen Karten muss der Urlaub mit der Karte bezahlt worden sein, damit Versicherungsschutz besteht; solche Angebote schiessen sich meiner Meinung nach gleich komplett ins aus. Oft zahlt man Reisen per Überweisung oder auf Rechnung; in den seltensten Fällen mit der Kreditkarte.
Verzichtet ein Anbieter kundenfreundlich darauf, muss man weiter schauen: Vor allen Dingen ältere Verträge haben bei der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Selbsbehalte von bis zu 20% inkludiert; ähnliches gilt auch für die Auslandsreisekrankenversicherung. Hier ist aber anzumerken, dass dies oft nur noch für die älteren Vertragswerke gilt und bei Neuverträgen sich das Bedingungswerk deutlich verbessert hat.Insbesondere bei den "Basis"-Kreditkarten ist der angebotene Versicherungsschutz oft nicht ausreichend und nur eine Reklamegag. Ein Passus, den man aber allerdings auch oft in den neuen Verträgen findet:
Die Versicherung übernimmt neben den Heil- und Behandlungskosten üblicherweise nur den sogenannten „medizinisch notwendigen“ Krankenrücktransport. Dabei zahlt die Versicherung nur, wenn der Tourist vor Ort nicht angemessen behandelt werden kann. Bei einem „medizinisch sinnvollen“ Rücktransport kann der Patient dagegen mitentscheiden, wo er behandelt werden möchte, und bekommt entsprechend die Transportkosten erstattet. Diese Kosten können enorm sein; beispielsweise kostet ein Rücktransport aus der Türkei bis zu 22.000 Euro und Krankenrücktransporte werden NICHT von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt.
Worauf muss man achten?
Haben Sie Ihre Kreditkarte bereits schon über einen längeren Zeitraum, überprüfen Sie die zu der Versicherung gehörenden Versicherungsbedingungen. Diese werden oft nicht an die aktuelle Marktentwicklung angepasst. Auch wenn Sie Ihre Kreditkarte über einen Reiseveranstalter abgeschlossen haben oder die Karte den Zusatz "Reise", "Travel" hat, bedeutet dies nicht automatisch einen vollumfänglichen Schutz.
Wichtig ist hierbei auch die Frage, wer überhaupt versichert ist - Ist es nur der Karteninhaber oder alle Familienmitglieder? Sind auch reisen versichert, die NICHT mit der Kreditkarte bezahlt wurden? Beinhaltet die Versicherung eine Selbstbeteiligung und wenn ja, wie hoch ist diese? Ist ein Rücktransport nach Deutschland auch dann möglich, wenn er "medizinisch sinnvoll" ist und nicht "medizinisch notwendig"?
Automobilclub kündigen?
Kann ich die Mitgliedschaft im Automobilclub kündigen, denn in der Karte ist doch ein Schutzbrief inkludiert? Besser nicht, denn die Leistungen werden in der Regel nur im Ausland erbracht. In Deutschland besteht kein Versicherungsschutz und man muss die Pannenhilfe dann extra zahlen. Aber auch in diesem Fall gilt: Aufschluss darüber gibt Ihnen nur ein Blick in die Bedingungswerke.
Fazit: Ob sich der Abschluss einer solchen Kreditkarte mit Zusatzleistungen für Sie lohnt, müssen Sie selber entscheiden. Wenn Sie häufig in den Urlaub fahren und dies auch mit einer Rücktrittskosten-Versicherung abdecken, kann es sich für Sie lohnen. Beachten Sie aber unbedingt das Kleingedruckte, damit Sie später nicht auf Zusatzkosten sitzenbleiben. Eine vernünftige Familien-Auslandsreisekrankenversicherung bekommen Sie schon für einen Jahresbeitrag ab ca. 20 Euro.
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