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Freiwillig versichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Freiwillig versichert - Was bedeutet dies überhaupt ? Wie bekommt man dies mitgeteilt und was muss man danach tun ? Muss man jetzt in die Private Krankenversicherung wechseln ? Einen kurzen Überblick gibt dieser Beitrag.

 

 

Freiwillig versichert ist man, wenn man über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient (2024: 69.300 pro Jahr; 2025: 73.800 EUR ), die sich jährlich ändert und ansteigt. 

Mitgeteilt bekommt man die Information, das man freiwillig versichert ist, in der Regel von der eigenen Krankenkasse. Dies entscheidet allerdings nicht die Krankenkasse, sondern der Arbeitgeber, der die Höhe des Einkommens an die Krankenasse meldet und auch für die Richtigkeit dieser Information verantwortlich ist. Wenn Du glaubst, dass hier ein Fehler vorliegt, kläre dies zunächst mit Deinem Arbeitgeber. Dieser kann auch über die Deutsche Rentenversicherung eine verbindliche Statusfeststellung veranlassen.

 

Freiwillig in der GKV versichert - Was ändert sich ?

Zunächst einmal ändert sich nichts : Der Versicherungsschutz bleibt erhalten - ein plötzlicher Verlust des Versicherungsschutzes ist nicht zu befürchten, da ohne nachgewiesene Folge-Krankenversicherung die gesetzliche Kasse einen sowieso nicht gehen lässt.  Allerdings kann es tatsächlich Sinn machen, seinen Versicherungsschutz zu überprüfen und anzupassen, zumal ja jetzt auch der Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) offen steht. Auch für die über die Familienversicherung mitversicherten Angehörigen ändert sich nichts - auch hier bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

 

Thomas Renker - Versicherungsmakler Rüsselsheim - Private Krankenversicherung

Versicherungsfrei - Soll man wechseln ?

Zunächst einmal sollte man nicht überstürzt eine Entscheidung treffen - der Wechsel in die PKV muss gut überlegt sein. Auch kann am Ende der Überlegungen stehen, weiter in der GKV versichert zu bleiben. Das hängt von vielen Faktoren ab: Persönliche Lebensplanung, Gesundheitszustand, eigene Ziele und Wünsche. Insbesondere wenn neben dem eigenen Versicherungsschutz noch weitere Familienangehörige über die Familienversicherung mitversichert sind, kann es (wirtschaftlich) sinnvoll sein, in der GKV zu bleiben, da es in der PKV keine Familienversicherung gibt und jeder Versicherter einen eigenen Vertrag benötigt.

 

Wechsel in die PKV - Was muss man tun ?

Wenn Du nach ausführlicher Beratung und Überlegung zum Entschluss gekommen bist, in die PKV wechseln zu wollen, dann muss Du natürlich die gesetzliche Kasse kündigen. Wenn Du erstmalig versicherungsfrei wirst, musst Du nicht kündigen, sondern den Austritt aus der GKV erklären. Das geht mit zweiwöchiger Frist nach Erhalt des Infoschreibens durch die GKV. Allerdings sollte man sich durch diese Frist nicht unter Druck setzen lassen: Den Wechsel in die PKV sollte man erst vollziehen, wenn Anbieter und Tarif geklärt und die Risikoprüfung erfolgt ist - dann bleibt man halt zwei Monate länger in der GKV und kündigt die Mitgliedschaft ordentlich.

 

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