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Wie berechnet sich der Rückkaufswert eine Lebensversicherung ?

Wenn Kunden eine Lebens- oder Rentenversicherung vor Ablauf kündigen, wird das Vertragsguthaben ausgezahlt. Dieses Guthaben nennt sich Rückkaufswert. Wie sich der Rückkaufswert berechnet und zusammensetzt, erfahrt Ihr in diesem Beitrag. 

 

Was ist der Rückkaufswert ?

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den ein Versicherungsnehmer von einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung zurückerhält, wenn er den Vertrag vorzeitig kündigt. Dieser Wert kann je nach Vertrag und Vertragslaufzeit variieren und ist in der Regel nicht gleich dem einbezahlten Betrag, da auch Verwaltungskosten und andere Gebühren abgezogen werden können.

Der Rückkaufswert ist ein wichtiger Faktor für Versicherungsnehmer, die über eine frühzeitige Beendigung ihres Vertrags nachdenken. Oft wird der Rückkaufswert in einer sogenannten Rückkaufswerttabelle oder in den Vertragsunterlagen angegeben. Es ist ratsam, sich vor einer Kündigung über die genauen Konditionen zu informieren, um die finanziellen Auswirkungen besser einschätzen zu können. 

 

Bei welchen Versicherungen ist der Rückkaufswert relevant ?

Der Rückkaufswert ist vor allem bei bestimmten Arten von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, bei denen die Leistung sicher ist,  relevant. Hier sind einige Beispiele:

 

1. Lebensversicherungen:

Der Rückkaufswert ist oft ein wichtiger Bestandteil von kapitalbildenden Lebensversicherungen, wie z.B. der kapitalbildenden Lebensversicherung oder der fondsgebundenen Lebensversicherung. Versicherungsnehmer können im Falle einer Kündigung oder eines vorzeitigen Rückkaufs Geld aus dem Vertrag zurückerhalten.

 

2. Private Rentenversicherungen:

Bei privaten Rentenversicherungen kann ebenfalls ein Rückkaufswert entstehen, wenn der Vertrag vor Ablauf gekündigt wird. Hier wird ebenfalls der angesparte Betrag abzüglich eventuell anfallender Kosten oder Gebühren zurückgezahlt. 

 

Welche Faktoren haben Einfluss auf den Rückkaufswert ?

Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Hier sind einige der wichtigsten:

 

1. Vertragslaufzeit: Je länger der Vertrag besteht, desto höher ist in der Regel der Rückkaufswert. In den ersten Jahren kann dieser oft sehr niedrig sein, da viele Kosten abgezogen werden.

 

2. Einzahlungen: Der insgesamt einbezahlte Beitrag spielt eine große Rolle. Der Rückkaufswert liegt in der Regel unterhalb der Summe der eingezahlten Prämien, insbesondere in den ersten Jahren des Vertrags. Auch ist relevant, wieviel der Prämien tatsächlich in die Kapitalbildung fließt.  Bei vielen Verträgen bestehen hohe Abschlusskosten, die den Sparanteil mindern.

 

3. Kosten und Gebühren: Die Versicherungsgesellschaft erhebt verschiedene Kosten, z.B. Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Risikoanteile, die den Rückkaufswert reduzieren.

 

4. Erwirtschaftete Erträge und Überschussbeteiligung:

Die Höhe der garantierten Zinsen auf das eingezahlte Kapital kann ebenfalls den Rückkaufswert beeinflussen. Höhere Zinsen führen zu einem höheren Rückkaufswert. In einigen Lebensversicherungen gibt es Bonuszahlungen, die bei den Rückkaufswerten eine Rolle spielen können. Diese Boni werden oft nach einem bestimmten Zeitraum dem Vertrag hinzugefügt.

 

5. Art der Lebensversicherung:

Verschiedene Arten von Lebensversicherungen (z. B. kapitalbildende Lebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen) haben unterschiedliche Regelungen in Bezug auf Rückkaufswerte.

 

Wo erhält man den Rückkaufswert seiner Versicherung ?

Verbraucher können die Höhe ihres Rückkaufswertes auf verschiedene Arten ermitteln:

 

1. Vertragsunterlagen: In den Vertragsunterlagen der Lebensversicherung sind oft Informationen über den Rückkaufswert enthalten. Dazu gehören u.a. Rückkaufswerttabellen. 

 

2. Jährliche Standmitteilungen:

Die Versicherungsunternehmen senden ihren Kunden jährlich sogenannte Standtmitteilungen zu, in denen der aktuelle Rückkaufswert aufgeführt ist. Diese Berichte können auch Informationen zu Beiträgen, Überschüssen und den bisher angesparten Werten enthalten.

 

3. Online-Kundenportale: Viele Versicherungsunternehmen bieten Online-Kundenportale an, in denen Versicherungsnehmer auf ihre Vertragsinformationen zugreifen können. Dort kann der Rückkaufswert oft direkt angezeigt werden.

 

4. Kundenservice: Verbraucher können sich direkt an den Kundenservice der Versicherungsgesellschaft wenden. Ein Mitarbeiter kann dann Auskunft über den aktuellen Rückkaufswert und die damit verbundenen Bedingungen geben.

 

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker

Müssen Versicherungskunden den Rückkaufswert versteuern ?

 

Ja, der Rückkaufswert einer Versicherung, insbesondere einer Lebensversicherung, kann unter bestimmten Umständen steuerpflichtig sein. Ob und wie viel versteuert werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab:

 

 

Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind die Auszahlungen in der Regel steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und die Beiträge mindestens fünf Jahre lang gezahlt wurden.

 

Verträge nach dem 1. Januar 2005: Hier gilt, dass Auszahlungen grundsätzlich der Besteuerung unterliegen. Bei einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren und einer Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr (bzw. 60. bei älteren Verträgen) wird jedoch nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert (die Hälfte des Ertrags).

  1. Ertragsanteilbesteuerung: Wenn die Bedingungen für die Steuervergünstigungen (12 Jahre Laufzeit und Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr) erfüllt sind, wird nur der Ertragsanteil besteuert. Das bedeutet, dass nur der Gewinnanteil, also der Unterschied zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem Rückkaufswert, in die Steuerpflicht einbezogen wird, und dies in der Regel nur zur Hälfte.

  2. Sonstige Steuervorschriften: Auch bei vorzeitiger Kündigung kann der Rückkaufswert steuerpflichtig sein, insbesondere wenn keine 12 Jahre Laufzeit erreicht wurden oder der Versicherungsnehmer das 62. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. In diesen Fällen ist der gesamte Gewinn (die Differenz zwischen Rückkaufswert und eingezahlten Beiträgen) zu versteuern.

Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fällen von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die genauen

 

Thomas Renker - Policenschreck - Versicherungsmakler Rüsselsheim

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