Eine Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für den privaten Bereich. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn man anderen Personen oder deren Eigentum Schaden zufügt. Doch was passiert, wenn man selbst geschädigt wird und der Verursacher nicht zahlen kann? Hier kommt die Forderungsausfalldeckung ins Spiel.
Was ist die Forderungsausfalldeckung ?
Die Forderungsausfalldeckung ist eine Zusatzleistung in der Privathaftpflichtversicherung. Sie greift, wenn Sie selbst einen Schaden erlitten haben, der Verursacher jedoch nicht in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen – sei es aufgrund von Zahlungsunfähigkeit, fehlender Versicherung oder Insolvenz. In einem solchen Fall übernimmt Ihre eigene Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung, als wäre sie die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Wann greift die Forderungsausfalldeckung ?
Damit die Forderungsausfalldeckung greift, müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Rechtskräftiger Titel: Es muss ein rechtskräftiges Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid vorliegen, der den Verursacher zur Zahlung verpflichtet.
2. Erfolglose Vollstreckung: Die Zwangsvollstreckung muss gescheitert sein, d. h., der Verursacher konnte nachweislich nicht zahlen.
3. Mindestschadenhöhe: Viele Versicherer setzen eine Mindestschadenshöhe voraus, beispielsweise 2.500 Euro. Kleinere Schäden sind oft ausgeschlossen
4. Verantwortung des Verursachers: Der Schaden muss durch ein Verschulden des Verursachers entstanden sein. Wenn kein Verschulden nachgewiesen werden kann, greift die Deckung nicht.
5. Eigene Privathaftpflicht mit Forderungsausfalldeckung: Natürlich müssen Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die diese Zusatzleistung enthält.
Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Sachschaden
Sie parken Ihr Auto auf einem öffentlichen Parkplatz. Ein anderer Fahrzeughalter beschädigt Ihr Auto, fährt jedoch weiter. Später wird er identifiziert, stellt sich aber als mittellos heraus. In diesem Fall könnten Sie Ihre Forderung gegen ihn über Ihre eigene Forderungsausfalldeckung geltend machen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Beispiel 2: Personenschaden
Sie werden von einem Fahrradfahrer angefahren und erleiden Verletzungen, die eine längere Behandlung nach sich ziehen. Der Fahrradfahrer hat keine Haftpflichtversicherung und kein Einkommen. Wenn Sie aufgrund des Unfalls Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz haben, können Sie diese Ansprüche über Ihre Forderungsausfalldeckung absichern lassen.
Warum ist eine Forderungsausfalldeckung sinnvoll ?
Die Forderungsausfalldeckung bietet einen wichtigen Schutz vor finanziellen Belastungen durch Dritte. Sie ist besonders relevant in Situationen, in denen der Verursacher des Schadens nicht abgesichert ist oder nicht zahlen kann. Ohne diese Absicherung bleiben Geschädigte oft auf ihren Kosten sitzen – selbst wenn sie rechtlich Anspruch auf Ersatz hätten.
In Deutschland gibt es eine hohe Versicherungsdichte, doch nicht jeder hat eine Haftpflichtversicherung, und nicht jeder ist finanziell in der Lage, für verursachte Schäden aufzukommen. Die Forderungsausfalldeckung sorgt dafür, dass Sie nicht der Leidtragende sind, wenn ein anderer seiner Verpflichtung nicht nachkommen kann.
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