Nach dem schon vor einigen Jahren die sogenannte "abstrakte" Verweisung aus den Bedingungswerken der BU-Versicherer gestrichen wurde, scheint es jetzt so, als würde auch die "konkrete" Verweisung ihrem Ende entgegen gehen. Erste Versicherer beginnen, Verträge ohne diese Klausel anzubieten. Was das für Kunden bedeutet, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.
Was ist die konkrete Verweisung in der BU-Versicherung ?
Welche Vorteile bietet der Verzicht auf die konkrete Verweisung für Kunden ?
Der Verzicht auf die konkrete Verweisung bietet Kunden mehrere Vorteile:
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Sicherheit und Klarheit: Kunden erhalten die BU-Rente, solange eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit für den zuletzt ausgeübten Beruf besteht, unabhängig davon, ob sie eine andere Tätigkeit aufnehmen.
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Finanzielle Absicherung: Kunden können eine neue Tätigkeit aufnehmen und zusätzlich zur BU-Rente ein Einkommen erzielen, ohne dass die Versicherungsleistungen eingestellt werden.
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Weniger Rechtsstreitigkeiten: Da die Frage, ob eine neue Tätigkeit als Verweisungstätigkeit gilt, oft umstritten ist und zu Gerichtsverfahren führt, reduziert der Verzicht auf die konkrete Verweisung potenzielle rechtliche Auseinandersetzungen.
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Verbesserte Lebensqualität: Kunden können sich beruflich umorientieren und eine neue Tätigkeit ausüben, die ihren gesundheitlichen Einschränkungen besser entspricht, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.
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Vertrauen in die Versicherung: Der Verzicht auf die konkrete Verweisung stärkt das Vertrauen der Kunden in die Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie sich auf die kontinuierliche Unterstützung verlassen können.