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Versicherungen für Kleinunternehmer

Wer ein Unternehmen gründet, startet oftmals als sogenannter "Kleinunternehmer" , was Vereinfachungen bei der Besteuerung und Bilanzierung mit sich bringt. Trotzdem benötigen auch Kleinunternehmer Versicherungen, um im Falle der Fälle nicht gleich die gesamte Existenz aufs Spiel zu setzen. 

Die wichtigsten Versicherungen für Kleinunternehmer

Wenn man ein Kleingewerbe gründet, wie zum Beispiel einen Blumenladen , haftet man persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen. Daher ist eine ausreichende Absicherung des Kleinunternehmens dringend notwendig.   

 

Zu den wichtigsten Versicherungen gehören:

Betriebshaftpflichtversicherung: Diese übernimmt Schäden, die im Alltag des Kleingewerbes für betriebsfremde Personen entstehen können, wie z.B. ein ruiniertes Hochzeitskleid in einer Änderungsschneiderei.  

 

Inhaltsversicherung: Diese versichert die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, inklusive aller Waren und Vorräte, gegen Risiken wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm oder Überschwemmung. Hier gehört auch die Betriebsunterbrechungsversicherung hinzu: Sachschäden können zu vorübergehenden Betriebsschließungen führen, was zu Gewinn- und Umsatzeinbußen führt. 

 

 

Rechtsschutzversicherung: Diese deckt die Kosten für gerichtliche Verfahren ab, die aus Fehlern in der unternehmerischen Tätigkeit resultieren können, wie z.B. eine Klage wegen Beleidigung durch einen Personal Trainer.

  

Die Energiekrise und andere wirtschaftliche Herausforderungen machen es derzeit schwieriger, ein Kleingewerbe zu gründen.   Dennoch bleibt der Bedarf an Versicherungen hoch, um finanzielle Forderungen, Betriebsunterbrechungen oder Schäden an Einrichtung und Ausstattung abzusichern. 

Besonders wichtig ist die Betriebshaftpflichtversicherung, die als Grundpfeiler für viele Kleingewerbe dient.  

Welche Vorteile bietet die Kleinunternehmerregelung ?

Die Kleinunternehmerregelung bietet folgende Vorteile:

Kein Mindeststartkapital benötigt: Man kann ohne großes finanzielles Polster starten. 

Formlose und schnelle Anmeldung beim Gewerbeamt:

Der bürokratische Aufwand ist gering. 

 

Keine Buchführungspflicht: Es ist keine aufwendige Buchführung erforderlich. 

 

Kein Jahresabschluss notwendig: Man muss keinen formellen Jahresabschluss erstellen. 

 

Strenge Regeln des HGB gelten nicht: Die strengen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sind nicht anwendbar. 

Vorzüge der Kleinunternehmerregelung anwendbar: Man profitiert von vereinfachten steuerlichen Regelungen, wie z.B. der Befreiung von der Umsatzsteuer. 

Diese Vorteile erleichtern den Einstieg in die Selbstständigkeit und reduzieren den administrativen Aufwand erheblich.

 

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Welche Umsatzgrenzen muss man  bei der Kleinunternehmerregelung beachten ?

Für die Kleinunternehmerregelung gelten folgende Umsatzgrenzen:

 

Maximal 22.000 Euro im Vorjahr: Der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf 22.000 Euro nicht überschreiten ( ab 2025: 25.000 Euro)

 

Maximal 50.000 Euro im laufenden Geschäftsjahr: Der Umsatz im laufenden Kalenderjahr darf voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten (ab 2025: 100.000 EUR)

 

Diese Grenzen müssen eingehalten werden, um von den Vorteilen der Kleinunternehmerregelung profitieren zu können.