Das eine Privathaftpflichtversicherung essenziell ist, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Diese Versicherung leistet aber nur im privaten Bereich. Wie sieht es aber aus, wenn ein Selbstständiger oder Freiberufler einen Fehler macht ? Wie ist die Abgrenzung zischen Sach, - Personen und "echten" Vermögensschäden ? Das alles erfahrt Ihr in diesem Blogbeitrag.
Wo ist der Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung ?
Die Betriebshaftpflicht und die Berufshaftpflicht unterscheiden sich in den folgenden Punkten:
1. Abgedeckte Schäden:
- Betriebshaftpflicht: Deckt Personen- und Sachschäden sowie unechte Vermögensschäden (die aus einem vorherigen Personen- oder Sachschaden resultieren).
- Berufshaftpflicht: Deckt Personen-, Sach- und echte Vermögensschäden (finanzielle Verluste, die direkt durch berufliche Fehler entstehen, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist).
2. Zielgruppe:
- Betriebshaftpflicht: Richtet sich an Unternehmen und Betriebe, die physische Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten, bei denen Personen- oder Sachschäden entstehen können (z.B. Handwerker, Bauunternehmen).
- Berufshaftpflicht: Richtet sich an Freiberufler und Selbstständige, deren berufliche Tätigkeit ein hohes Risiko für Vermögensschäden birgt (z.B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater).
3. Beispiele für Schäden:
- Betriebshaftpflicht: Ein Kunde verletzt sich in einem Geschäft (Personenschaden) oder es entsteht ein Sachschaden durch fehlerhafte Produkte.
- Berufshaftpflicht: Ein Anwalt versäumt eine Frist, wodurch sein Mandant einen finanziellen Verlust erleidet (echter Vermögensschaden).
Zusammengefasst bietet die Berufshaftpflicht einen umfassenderen Schutz, insbesondere für Berufe, bei denen echte Vermögensschäden eine große Rolle spielen.
Wo liegen die Unterschiede zwischen echten und unechten Vermögensschäden ?
Der Unterschied zwischen unechten und echten Vermögensschäden liegt in der Ursache des Schadens:
- Unechte Vermögensschäden: Diese entstehen als Folge eines vorherigen Personen- oder Sachschadens. Ein Beispiel wäre, wenn ein Patient aufgrund eines Sturzes (Personenschaden) einen geplanten Flug nicht antreten kann und dadurch finanzielle Verluste erleidet.
- Echte Vermögensschäden: Diese entstehen direkt und ohne einen vorherigen Personen- oder Sachschaden. Ein Beispiel wäre, wenn ein Steuerberater eine Frist versäumt und sein Mandant dadurch eine Steuerrückzahlung verliert.
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt sowohl echte als auch unechte Vermögensschäden ab, während die Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel nur unechte Vermögensschäden abdeckt.
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