Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für viele Menschen eine Überlegung wert, insbesondere aufgrund der steigenden PKV-Beiträge im Alter. Allerdings ist dieser Wechsel mit erheblichen Hürden verbunden, die vom Gesetzgeber festgelegt wurden, um zu verhindern, dass Menschen in jungen Jahren von günstigen PKV-Prämien profitieren und im Alter mit hohen Gesundheitsrisiken zur GKV zurückkehren.
Der Wechsel zurück in die GKV: gar nicht so einfach
Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist mit mehreren Hürden verbunden:
- Alter: Personen über 55 Jahren können in der Regel nicht mehr in die GKV wechseln, es sei denn, sie waren in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht gesetzlich versichert oder mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig.
- Versicherungspflicht: Personen unter 55 Jahren können nur durch das Wiedererlangen der Versicherungspflicht in die GKV zurückkehren. Dies kann durch Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 Euro brutto jährlich) erreicht werden, z.B. durch Reduzierung des Einkommens oder Wechsel in Teilzeit.
- Selbstständige: Selbstständige müssen ihre hauptberufliche Tätigkeit aufgeben oder auf ein Angestelltenverhältnis umstellen, um in die GKV zurückzukehren. Ihr Einkommen muss unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
- Familienversicherung: Eine Möglichkeit besteht darin, sich über den Ehe- oder Lebenspartner familienversichern zu lassen. Hierfür darf das Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze (2025:535 Euro) nicht überschreiten.
- Arbeitslosigkeit: Der Weg in die Arbeitslosigkeit führt ebenfalls zur Versicherungspflicht in der GKV.
Diese Hürden sollen verhindern, dass Menschen in jungen Jahren von günstigen PKV-Prämien profitieren und dann im Alter in die GKV zurückwechseln.
Welche Rolle spielt das Einkommen beim Wechsel zurück in die GKV ?
Das Einkommen spielt eine entscheidende Rolle beim Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Hier sind die wesentlichen Punkte:
- Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze: Für Arbeitnehmer, die von der Versicherungspflicht befreit sind, ist das Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 Euro brutto jährlich) notwendig, um wieder versicherungspflichtig zu werden und somit in die GKV zurückkehren zu können. Dies kann durch eine Reduzierung des Einkommens, z.B. durch Teilzeit oder Brückenteilzeit, erreicht werden.
- Selbstständige: Selbstständige müssen ihre hauptberufliche Tätigkeit aufgeben oder auf ein Angestelltenverhältnis umstellen, wobei ihr Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen muss. Dies bedeutet oft, dass sie ein geringeres Einkommen akzeptieren müssen, um in die GKV zurückzukehren.
- Familienversicherung: Um sich über den Ehe- oder Lebenspartner familienversichern zu lassen, darf das Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze (2025: 535 Euro) nicht überschreiten. Dies erfordert ebenfalls eine erhebliche Reduzierung des Einkommens.
- Arbeitslosigkeit: Der Weg in die Arbeitslosigkeit führt zur Versicherungspflicht in der GK
Insgesamt bedeutet ein Wechsel von der PKV in die GKV häufig eine bewusste Entscheidung zur Einkommensreduzierung, um die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der GKV zu erfüllen.
Was ist eigentlich die Jahresarbeitsentgeltgrenze ?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) spielt eine zentrale Rolle beim Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Versicherungspflicht: Arbeitnehmer, die von der Versicherungspflicht befreit sind und in die GKV zurückkehren möchten, müssen ihr Einkommen unter die JAEG senken. Für das Jahr 2020 liegt diese Grenze bei 73.800 Euro brutto jährlich. Erst wenn das Einkommen diese Grenze unterschreitet, tritt die Versicherungspflicht wieder ein, und der Wechsel in die GKV wird möglich.
- Einkommensreduzierung: Um die JAEG zu unterschreiten, können Arbeitnehmer ihr Einkommen durch Maßnahmen wie Teilzeit oder Brückenteilzeit gemäß § 9a des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) reduzieren. Dies ermöglicht es ihnen, ohne Aufgabe ihres aktuellen Angestelltenverhältnisses in die GKV zurückzukehren.
- Selbstständige: Für Selbstständige, die in die GKV wechseln möchten, gilt ebenfalls, dass ihr Einkommen unterhalb der JAEG liegen muss.
Dies bedeutet oft, dass sie ihre hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufgeben oder auf ein Angestelltenverhältnis umstellen müssen, um die Einkommensgrenze zu unterschreiten.
Die JAEG stellt somit eine wesentliche Hürde dar, die sicherstellt, dass nur Personen mit einem bestimmten Einkommensniveau in die GKV zurückkehren können. Dies soll verhindern, dass Personen in jungen Jahren von günstigen PKV-Prämien profitieren und im Alter mit hohen Gesundheitsrisiken zur GKV zurückkehren, um die GKV nicht zusätzlich zu belasten.
Welche Hürden gibt es für Menschen, die älter als 55 sind und in die GKV wechseln möchten ?
Für Menschen über 55 Jahren gibt es erhebliche Hürden beim Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Hier sind die wichtigsten Punkte:
- § 6 Abs. 3a SGB V: Laut § 6 Abs. 3a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) ist es Menschen ab 55 Jahren grundsätzlich verwehrt, in die GKV zurückzukehren, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren oder mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig waren.
- Vorversicherungszeit: Selbst wenn die oben genannten Bedingungen nicht zutreffen, müssen Personen über 55 Jahre eine ausreichende Vorversicherungszeit in der GKV nachweisen können, um in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen zu werden. Dies bedeutet, dass sie mindestens 9/10 der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens in der GKV versichert gewesen sein müssen.
- Einkommensreduzierung: Für Menschen über 55, die dennoch versuchen, in die GKV zurückzukehren, bleibt oft nur der Weg über eine drastische Einkommensreduzierung oder den Wechsel in die Arbeitslosigkeit, was jedoch häufig mit erheblichen finanziellen und sozialen Nachteilen verbunden ist.
Ist Teilzeit eine Möglichkeit, wieder in die GKV zu kommen ?
Teilzeitarbeit kann den Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erleichtern, insbesondere für Personen unter 55 Jahren. Hier sind die wesentlichen Auswirkungen:
- Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Durch die Reduzierung der Arbeitszeit und damit des Einkommens kann die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten werden. Für das Jahr 2025 liegt diese Grenze bei 73.800 Euro brutto jährlich. Sobald das Einkommen unter diese Grenze fällt, tritt die Versicherungspflicht in der GKV wieder ein.
- Planung und Umsetzung: Die Entscheidung für Teilzeitarbeit muss gut geplant werden, da sie nicht nur das aktuelle Einkommen, sondern auch die zukünftigen Rentenansprüche beeinflusst. Ein sinkendes Einkommen führt in der Regel zu niedrigeren Rentenansprüchen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Teilzeitarbeit kann gemäß § 9a des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) genutzt werden, um die Arbeitszeit zu reduzieren und somit die Voraussetzungen für den Wechsel in die GKV zu erfüllen.
Zusammengefasst kann Teilzeitarbeit eine effektive Möglichkeit sein, um die Voraussetzungen für den Wechsel von der PKV in die GKV zu erfüllen, indem das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze gesenkt wird. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Abwägung der finanziellen und langfristigen Auswirkungen.
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