Der Begriff taucht in jeder Krankenhauszusatzversicheurng auf: "Wahlleistungen" was sind aber Wahlleistungen überhaupt ?

Wahlleistungen im Krankenhaus
Viele Krankenhäuser bieten neben den allgemeinen Krankenhausleistungen auch sogenannte Wahlleistungen an. Diese Wunschleistungen gehen über die notwendige medizinische Versorgung hinaus und können vom Patienten freiwillig gewählt werden. Wahlleistungen lassen sich in drei Kategorien unterteilen:
- Unterkunft: Patienten können wählen, ob sie in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden möchten. Zusätzliche Extras wie Internetanschluss, Wahlverpflegung oder Fernsehen am Bett können je nach Krankenhaus hinzugebucht werden. Wichtig ist, dass bei medizinischer Notwendigkeit, wie z.B. einem erhöhten Ruhebedarf, die Unterbringung in einem Einzelzimmer zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehört und von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird.
- Ärztliche Extras: Hierzu zählt die persönliche Behandlung durch Wahlärzte, oft Chefärzte, die über besondere Qualifikationen verfügen. Diese Leistungen sind freiwillig und kostenpflichtig, es sei denn, die Behandlung durch den Chefarzt ist medizinisch notwendig.
- Medizinische Extras: Dazu gehören Behandlungen ohne medizinische Indikation, wie Schönheitsoperationen, oder erweiterte Leistungen, die über die Standardbehandlung hinausgehen. Diese Leistungen müssen den anerkannten medizinischen Standards entsprechen und im Krankenhaus angeboten werden.
Wahlleistungen bieten Patienten die Möglichkeit, ihren Krankenhausaufenthalt nach ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten.