Die Element Insurance AG befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Viele Versicherungskunden sind bei Klemmt versichert, ohne das zu wissen, da der Versicherungsschutz von Element unter anderen Markennamen verkauft wurde. Was betroffene Kunden wissen sollten, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.
Wer ist die Element Insurance AG ?
Die Element Insurance AG aus Berlin ist ein relativ junges Versicherungsunternehmen, dass sogenannten "White Label"-Versicherungsschutz anbietet. Das bedeutet, dass andere Unternehmen diesen Versicherungsschutz unter ihrem Namen verkaufen, obwohl sie selber kein Versicherer sind. Beispiele dafür sind Asspario, Direkt As, die Tierkrankenversicherung Panda und die Manufaktur Augsburg (Liste nicht vollständig). Betroffen sind deutschlandweit ca. 220.000 Versicherungsverträge.
Was ist passiert ?
Der Antrag auf Insolvenzeröffnungsverfahren wurde am 23.12.2024 von der Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ) gestellt. Grund dafür war, dass der Rückversicherer von Element (Hannover Rück) den Rückversicherungsvertrag fristlos gekündigt hat. Kein Versicherer in Deutschland kann ohne Rückversicherungsschutz seinen gesamten Verpflichtungen nachkommen. Aus diesem Grund musste das vorläufige Insolvenzverfahren eingeleitet werden.
Welche Versicherungsverträge sind betroffen ?
Es sind grundsätzlich alle Versicherungsverträge betroffen, bei denen Element im Versicherungsschein als Risikoträger benannt wird. Das betrifft Verträge in vielen Sparten: Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen (u.a. Privat- und Beruf-), Wassersportversicherungen, Hausratsversicherungen, Wohngebäudeversicherungen, Kfz-Garantieversicherungen, Inhaltsversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Garantieverlängerungsversicherungen, Fahrradversicherungen, Cyberversicherungen, Leasingsrückgabeschutz, Existenzschutzbriefe, Selbstbehaltversicherungen, Tierkrankenversicherungen und Immobiliengarantieversicherungen.
Was bedeutet das für Deinen Versicherungsvertrag bei Element ?
- Folgen für die Versicherungsverträge Es wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, der sich erst einmal einen Überblick über die Lage verschaffen muss. Sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wurde ( vermutlich innerhalb der nächsten vier Wochen ), erlischt innerhalb nach einem Monat der Versicherungsvertrag ( § 15 VVG ). Hierzu bedarf es keiner Kündigung - der Vertrag endet dann automatisch. Wichtig: Bis zu diesem Zeitpunkt schuldet der Versicherungsnehmer auch die Prämie - gemäß § 39 Abs 1,2 VVG.
- Folgen für den Versicherungsfall Aktuell werden Schäden zwar bearbeitet, dürfen aber nicht ausgezahlt werden. Das Insolvenzverfahren hat für die Leistungsansprüche wegen Eintritt des Versicherungsfalls ebenfalls Konsequenzen. Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalls vor Eröffnung der Insolvenz lediglich einen Anspruch in Höhe des Anteils an dem Sicherungsvermögen (§ 315 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VAG). Ob und inwieweit dieses Sicherungsvermögen ausreichend ist, alle Schadensforderungen zu bedienen, erscheint fraglich. Sollte dieses Sicherungsvermögen nicht ausreichen, wird für jeden Schaden eine Quote gebildet. Der die Quote überschießende Entschädigungsanspruch wäre danach eine normale Insolvenzforderung und wäre wiederum ebenfalls mit einer Quote zu bedienen. Eine vollständige Zahlung auf den Versicherungsfall scheint derzeit also für Versicherungsfälle, die vor Eröffnung der Insolvenz entstanden sind, eher unwahrscheinlich.
Zusammengefasst: Tritt jetzt ein Schadensfall ein ist ungewiss, ob dieser reguliert wird.
Was sollte man jetzt tun ?
Da nicht sicher ist, ob genug Geld im Sicherungsvermögen von Element vorhanden ist, damit alle Schäden und Prämienanteile beglichen werden können, sollte man jetzt folgendes tun:
- Bei Verträgen mit jährlicher oder halbjährlicher Zahlungsweise auf monatlich umstellen. Gegebenenfalls bereits erfolgte Lastschriften zurückholen oder das SEPA-Mandat widerrufen.
- Der Insolvenzverwalter bzw. der Partner des Versicherers hat Anspruch auf den der Teil der Prämie bis einen Monat nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens - theoretisch auch einklagbar. Ob das bei dies bei vielen Kleinstbeträgen sinnvoll ist, sei mal dahingestellt.
- Sofort neuen Versicherungsschutz suchen und beantragen
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