Informationen für Fahranfänger

Lange hat es gedauert, jetzt ist es soweit: Man hat den Führerschein in der Tasche. Allerdings sollte man, bevor man sich alleine hinters Steuer setzt, noch das ein oder andere beachten: 

 

Thomas Renker - Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Tipps für Fahranfänger

 

Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gelten in Deutschland andere Regeln, als für "normale" Autofahrer: Für alle Fahranfängerinnen und Fahranfängerinnen unter 22 und wenn man sich noch in der Probezeit befindet, gilt ein absolutes Alkoholverbot.  Als Fahranfänger gilt man, wenn einem erstmals die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt wurde, für zunächst zwei Jahre. Die Unfallstatistiken zeigen übrigens, das Fahranfängerinnen und Fahranfänger überdurchschnittlich oft Unfälle verursachen.

Dieser Fakt schlägt sich auch in der KFZ-Versicherung nieder, die für Fahranfängerinnen und Fahranfänger deutlich teurer ist, als für erfahrene Autofahrer. 

Es folgt ein Überblick über die wichtigsten Begriffe aus dem Bereich KFZ-Versicherung.

 

Die KFZ-Versicherung

 

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne den Nachweis einer bestehenden KFZ-Versicherung, kann kein Auto zugelassen werden - das Fahren ohne entsprechenden Versicherungsschutz stellt eine Straftat da. Die KFZ-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man einem anderen Verkehrsteilnehmer zufügt: Das können Reparaturkosten am fremden Fahrzeug, Gebäuden oder Behandlungs- und Folgekosten bei verletzten Personen sein.

 

Die Teil - und Vollkaskoversicherung 

 

 

Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung sind Teil- und Vollkasko-Versicherung ein freiwilliger Schutz. Die Kasko-Versicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei ist genau festgelegt, welche Kaskoversicherung welche Schäden übernimmt: Hagelschäden, Kollisionen mit Haarwild oder Fahrzeugdiebstahl sind Bestandteil der Teilkaskoversicherung. Die Vollkasko leistet hingegen bei einem selbst verursachten Schaden oder bei Vandalismus.

 

Was sind eigentlich Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen ) ? 

 

Die sogenannte Schadensfreiheitsklasse beeinflusst die Höhe der Prämie der KFZ-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung. Hierbei gilt grundsätzlich: Je höher die SF-Klasse, desto günstiger wird der Beitrag für die Versicherung. Die Anzahl schadenfreier Jahre und die Anzahl der regulierten Schäden haben Einfluss auf die Höhe der SF-Klasse.

Verursacht man ein Jahr keinen Schaden, der von der Versicherung reguliert werden muss, wird man ein die nächsthöhere SF-Klasse eingestuft.

Hat man im abgelaufenen Jahr hingegen einen Schaden verursacht, wird man im neuen Versicherungsjahr in eine niedrigere SF-Klasse herabgestuft. Um wieviele SF-Klassen man herabgestuft wird, ist vom Versicherer, der Höhe des Schadens und der aktuellen SF-Klasse abhängig.

 

 

Einfluss auf SF-Klasse

Haftpflicht

Einfluss auf SF-Klasse

Vollkasko

Ein anderer Fahrer verursacht einen Schaden an

Deinem Auto

keine Rückstufung

keine Rückstufung

Du verursachst selbst einen Schaden bei einem anderen;

Deine Versicherung reguliert den Schaden

SF-Klasse wird zurück-

gestuft

keine Rückstufung

Du verursachst selbst einen Schaden an Deinem Auto

keine Rückstufung

SF-Klasse wird zurück-

gestuft

Du verursachst einen Schaden an Deinem Auto - 

Du zahlst den Schaden selbst

keine Rückstufung

keine Rückstufung

Dein Auto wird gestohlen oder wird durch ein Ereignis beschädigt,

dass durch die Teilkasko gedeckt ist

keine Rückstufung

keine Rückstufung

     

Welche Schadensfreiheitsklassen gibt es eigentlich ?

 

Alle Fahranfänger werden üblicherweise in der SF-Klasse 0 eingestuft. Hat man mindestens schon drei Jahre einen in der EU ausgestellten Führerschein, wird man hingegen in der SF-Klasse 1/2 eingestuft. Die schlechteste SF-Klasse mit den höchsten Beiträgen ist übrigens die SF-Klasse "M", wobei "M" für Malus (= schlecht) steht.

 

Führerschein mit 17 - Begleitetes Fahren 

 

Mittlerweile muss man nicht mehr bis zum 18. Geburtstag warten, um seinen Führerschein in Empfang nehmen zu können. Das Mindestalter für den Führerscheinerwerb wurde auf 17 Jahre herabgesetzt - unter der Vorgabe, das 17jährige Fahrer das Auto bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer älteren Person steuern dürfen. Dabei muss die Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein, fünf Jahre den PKW-Führerschein haben und maximal einen Punkt in Flensburg haben.

Wichtig hierbei: Nutzt man das Familienauto zum "Begleitenden Fahren", muss man dies der KFZ-Versicherung mitteilen.

 

SF-Klassen übertragen 

 

Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, SF-Rabatte zu übertragen. Beispielsweise können Kinder die SF-Klasse Ihrer Eltern übernehmen. Allerdings kann man nur die Anzahl an schadensfreien Jahren übertragen bekommen, die man selbst erfahren haben könnte. Beispiel: Der Vater hat 25 schadenfreien Jahre angesammelt - der Sohn hat fünf Jahre den Füherschein. Also können maximal fünf schadenfreien Jahre übertragen werden - der Rest verfällt.

 

Telematik-Tarife

 

Seit kurzer Zeit bieten einige Versicherungsgesellschaften sogenannte Telematik-Tarife an. Hierbei werden über Sensoren die verschiedene Faktoren wie Geschwindigkeit, Beschleunigung, Bremsverhalten oder auch, ob man in der Stadt oder der Autobahn unterwegs ist. Aufgrund dieser Daten lassen sich dann Aussagen zum Fahrverhalten treffen. Kernaussage: Wer umsichtig und defensiv fährt, erhält vergünstigte Versicherungsprämien.

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker