NAME UND ANSCHRIFT
Thomas Renker Bahnhofstraße 28
65428 Rüsselsheim
Telefon: 06142-95397361
Fax: 06142-95397369
E-Mail: info@policenschreck.de
STATUS
Versicherungsmakler gemäß § 34 d Abs. 1 GewO
Immobiliendarlehensvermittler gemäß § 34 i GewO
ZUSTÄNDIGE STELLE
Für die Erlaubniserteilung nach § 34 d GewO zuständige Stelle war IHK Wiesbaden, Wilhelmstraße 24-26, 65183 Wiesbaden. Für die Erlaubniserteilung nach § 34 i GewO zuständige Stelle war Kreisverwaltung Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau.
REGISTERNUMMER IM VERMITTLER-REGISTER
Immobiliendarlehensvermittler-Register D-W-115-VWTB-77 Versicherungsvermittler-Register D-9K1B-K1XVC-47
REGISTERSTELLE DES VERMITTLER-REGISTERS
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Auskunft über Tel.: 0180 - 60 05 850 (Preis 20 Cent pro Anruf) oder unter www.vermittlerregister.org
LEISTUNGSENTGELT/KOSTEN FÜR DIE IMMOBlLIENDARLEHENSVERMITTLUNG
Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber.
Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehensgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.
PRODUKTAUSWAHLPALETTE FÜR DIE TÄTIGKEIT ALS IMMOBILIENDARLEHENSVERMITTLER
Der Vermittler wird unabhängig tätig.
BERATUNGSLEISTUNG ALS IMMOBILIENARLEHENSVERMITTLER
Der Vermittler erbringt keine Beratungsleistungen.
SCHLICHTUNGSSTELLEN FÜR AUßERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG IM RAHMEN DER VERSICHERUNGSVERMITTLUNG
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
BESCHWERDEN UND STREITSCHLICHTUNG IM RAHMEN DER IMMOBILIENDARLEHENSVERMITTLUNG
Bei Beschwerden können Sie sich direkt an
Thomas Renker Bahnhofstraße 28
65428 Rüsselsheim
Telefon: 06142-95397361
Fax: 06142-95397369
Email: info@policenschreck.de
oder an die
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
wenden.
BERATUNGSLEISTUNG
Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte bietet der Vermittler eine Beratung an.
VERGÜTUNG:
Für die Vermittlung der Versicherungsprodukte erhält der Vermittler eine Provision, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhält der Vermittler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten auch andere Zuwendungen. Der Vermittler vermittelt Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer. Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach.
Hier von Abweichendes muss ausdrücklich zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine
separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie
enthalten ist.
Beschwerdemanagement
Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen. Die Beschwerde kann schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen. Sie können dazu die oben genannten Adress- und Kontaktdaten verwenden. Erhalten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zuständige Stelle mit. Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können