Erstinformation


NAME UND ANSCHRIFT

 

 

Thomas Renker Bahnhofstraße 28

65428 Rüsselsheim

 

Telefon: 06142-95397361

Fax: 06142-95397369

E-Mail: info@policenschreck.de

 

STATUS

 

Versicherungsmakler gemäß § 34 d Abs. 1 GewO

Immobiliendarlehensvermittler gemäß § 34 i GewO 

 

ZUSTÄNDIGE STELLE

 

Für die Erlaubniserteilung nach § 34 d GewO zuständige Stelle war IHK Wiesbaden, Wilhelmstraße 24-26, 65183 Wiesbaden. Für die Erlaubniserteilung nach § 34 i GewO zuständige Stelle war Kreisverwaltung Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau.

 

REGISTERNUMMER IM VERMITTLER-REGISTER

Immobiliendarlehensvermittler-Register D-W-115-VWTB-77 Versicherungsvermittler-Register D-9K1B-K1XVC-47

 

REGISTERSTELLE DES VERMITTLER-REGISTERS

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Breite Straße 29

 10178 Berlin

 

Auskunft über Tel.: 0180 - 60 05 850 (Preis 20 Cent pro Anruf) oder unter  www.vermittlerregister.org

 

 

 

LEISTUNGSENTGELT/KOSTEN FÜR DIE IMMOBlLIENDARLEHENSVERMITTLUNG

 

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber.

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehensgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

PRODUKTAUSWAHLPALETTE FÜR DIE TÄTIGKEIT ALS IMMOBILIENDARLEHENSVERMITTLER

 

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

BERATUNGSLEISTUNG ALS IMMOBILIENARLEHENSVERMITTLER

 

Der Vermittler erbringt keine Beratungsleistungen.

 

SCHLICHTUNGSSTELLEN FÜR AUßERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG IM RAHMEN DER VERSICHERUNGSVERMITTLUNG

 

Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 08 06 32

10006 Berlin

 

Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung

Postfach 06 02 22

10052 Berlin

 

BESCHWERDEN UND STREITSCHLICHTUNG IM RAHMEN DER IMMOBILIENDARLEHENSVERMITTLUNG

 

Bei Beschwerden können Sie sich direkt an

 

Thomas Renker Bahnhofstraße 28

65428 Rüsselsheim

Telefon: 06142-95397361

Fax: 06142-95397369

Email: info@policenschreck.de

 

oder an die

 

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32

60047 Frankfurt am Main

 

wenden.

 

BERATUNGSLEISTUNG

 

Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte bietet der Vermittler eine Beratung an.

 

VERGÜTUNG:

 

Für die Vermittlung der Versicherungsprodukte erhält der Vermittler eine Provision, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhält der Vermittler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten auch andere Zuwendungen. Der Vermittler vermittelt Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer. Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach.

Hier von Abweichendes muss ausdrücklich zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.

 

Beschwerdemanagement

 

Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen. Die Beschwerde kann schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen. Sie können dazu die oben genannten Adress- und Kontaktdaten verwenden. Erhalten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zuständige Stelle mit. Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können