Nach der Schule beginnt mit dem Studienbeginn ein neuer Lebensabschnitt und viele Studenten kommen hier das erste mal mit dem Thema Krankenversicherung in Berührung. Viele werden weiterhin aber die Familienversicherung der Eltern krankenversichert bleiben - was es aber bei der Krankenversicherung für Studenten zu beachten gibt, erfahrt Ihr hier.
Bedingungen für die Krankenversicherung im Studium
Muss man als Studierender eine Krankenversicherung abschliessen?
Damit man sich an einer deutschen Hochschule einschreiben kann, ist der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung obligatorisch. Wie die Krankenversicherung ausgestaltet ist, hängt unter anderem vom Alter und dem Einkommen ab. Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Familienversicherung über die Eltern bzw. des Ehepartners
- studentische Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse
- freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse
- private Krankenversicherung
Wie lange ist man als Student familienversichert?
Folgende Voraussetzungen müssen für eine kostenfreie Familienversicherung während des Studiums erfüllt sein:
- unter 25 Jahren
- Das Einkommen ist nicht höher als 445 Euro (Minijob 450 Euro)
Die Altersgrenze in der Familienversicherung verlängert sich um die Dauer
- des geleisteten freiwilligen Wehrdienstes
- des Freiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligengesetz oder Jugendfreiwilligengesetz
- einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes - jedoch maximal für 12 Monate
Welche Krankenversicherung muss ich abschliessen, wenn ich über 25 Jahre bin?
Die Familienversicherung endet mit dem 25. Geburtstag oder wenn man ein regelmäßiges Einkommen über 445 Euro erzielt. Entweder wechselt man in die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) oder lässt sich von der Versicherungspflicht befreien und wechselt in die private Krankenversicherung.
Altersgrenzen für Studierende
Welche Krankenversicherung schliesse ich ab, wenn ich über 30 Jahre alt bin?
Die Verweildauer in der KVdS endet nach dem 14. Fachsemester oder dem 30. Lebensjahr. Danach muss man sich als Studierender freiwillig versichern. Eine Verlängerung ist unter folgenden Umständen möglich:
- Geburt eines Kindes und anschliessende Betreuung
- Behinderung des Studierenden
- eine längere Erkrankung
- Betreuung behinderter Familienangehöriger
- Erwerb der Zugangsvoraussetzung zu einem Hochschulstudium über den zweiten Bildungsweg
- Mitarbeit in Hochschulgremien
- Ablehnung im Auswahlverfahren zum gewählten
- freiwilliger Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst
- ein freiwilliges soziales Jahr bzw. ökologisches Jahr
- ein Aufbaustudium
Kann man während des Studiums die Krankenkasse wechseln?
Ein Wechsel der gesetzliche Krankenkasse ist während des Studiums unter folgenden Bedingungen möglich:
- studentisch oder freiwillig versichert
- 18-monatige Bindefrist nach Eintritt in der Krankenversicherung wurde eingehalten
Achtung: Haben Sie einen Wahltarif abgeschlossen, können andere Kündigungsfristen gelten.
Ich studiere und bin verheiratet. Was muss ich beachten?
Studieren beide Ehepartner, können beide bis zum 25. Lebensjahr bei den Eltern familienversichert bleiben. Danach müssen beide nicht unbedingt in die studentische Krankenversicherung wechseln; prinzipiell kann auch der eine Partner bei dem anderen familienversichert sein - allerdings nur solange ein kein Einkommen über 445 Euro erzielt. Bei einem Minijob liegt die Einkommensgrenze bei 450 Euro.
Ist einer der Ehepartner berufstätig, kann der studierende Partner kostenlos familienversichert werden. Auch hier gelten die oben beschriebenen Einkommensgrenzen.
Wie erhält man Bafög-Zuschuss zur Krankenversicherung?
Wer Bafög erhält und selbst krankenversichert ist, erhält einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Zuschuss ist unabhängig von der Höhe des Bafögs und für alle gleich. Aktuell (2019) beträgt dieser Zuschuss:
- 71 Euro für die Krankenversicherung
- 15 Euro für die Pflegeversicherung
Der Zuschuss muss beim Bafög-Amt beantragt werden; dazu benötigt Ihr eine Bescheinigung Eurer Krankenkasse.
Was passiert mit der Krankenversicherung, wenn das Studium abgebrochen wird?
Informiert bei einem Abbruch des Studiums sofort Eure Krankenkasse. Wird ein anderes Studium aufgenommen, kann der Gegenwerte Versicherungsstatus erhalten bleiben.
Wird eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen, wird man als Arbeitnehmer versichert.
Trifft keiner der beiden Fälle zu, ist man noch unter 23 und nicht erwerbstätig, ist ein verbleiben in der Familienversicherung möglich. Ist man älter und bezieht Arbeitslosengeld II, wird man aber die Bundesagentur für Arbeit versichert.
Was passiert mit der Krankenversicherung nach Abschluss des Studiums?
Mit Studienabschluss endet die studentische Krankenversicherung. Bis Ende des Semesters kann man weiter als Studierender versichert sein.
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