Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen

Viele Versicherungskunden sind von ihrer Lebensversicherung enttäuscht und überlegen, wie sie den bereits abgeschlossenen Vertrag wieder loswerden. Die Möglichkeiten, die oft genannt werden sind: 

  • Kündigung
  • Beitragsfreistellung
  • Ankauf durch einen Policenaufkäufer

Alle diese drei Möglichkeiten haben Nachteile: Bei der Kündigung verliert man in der Regel viel Geld, weil man nur den Rückkaufswert ausgezahlt bekommt, der oftmals deutlich unter den Einzahlungen liegt. Bei der Beitragsfreistellung bleibt der Vertrag bestehen, es werden nur keine neuen Beiträge eingezahlt und man lässt den Vertrag bis zum Ende laufen. Und bei der letzten Möglichkeit zahlt einem ein Policenaufkäufer etwas mehr als den Rückkaufswert und übernimmt dann die Police.

 

Wie wäre es, wenn es noch eine Möglichkeit gebe, die dazu noch lukrativer ist, als die eben aufgeführten Möglichkeiten ?

 

So funktioniert die Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen

Lebensversicherungsverträge, die zwischen 1982 und 2015 abgeschlossen wurden, haben alle grobe Fehler in den Vertragsklauseln. Ein Punkt ist dabei, dass Kunden seinerzeit nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt worden waren. Der Euopäische Gerichtshof (EuGH) gab im Jahr 2013 der Klage eines Versicherungskunden Recht ( Az. C-209/12), so dass dieser Vertrag rückabgewickelt werden konnte.

Welche Verträge können rückabgewickelt werden ?

Grundsätzlich können folgende Verträge rückabgewickelt werden, die zwischen 1982 und 2015 abgeschlossen wurden: 

  • Kapitallebensversicherungen 
  • Private Rentenversicherungen
  • Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen 
  • Riester-Renten

Wieviel Geld bekommt man zurück ?

Die Kunden erhalten in der Regel ihre eingezahlten Beiträge abzüglich des Risikobeitrages für die Lebensversicherung zurück. Dazu kommen noch Zinsen und Überschüsse, da die Versicherung über die Jahre mit dem Geld des Kunden gearbeitet hat.

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker - Rückabwicklung Lebensversicherung

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