"Die Leistungen aus der BU-Rente sind doch steuerfrei" - Das denken zumindest einige Leute, mit denen ich mich über das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung unterhalte. Aber: Das ist falsch - die Leistungen aus einer BU müssen in jedem Fall in der Steuererklärung angegeben werden. Ob und wie hoch die Rente dann besteuert wird, erfahrt Ihr in diesem Blogbeitrag.
Der eine oder andere mag bei dieser Fragestellung vielleicht denken: "Die bekommen die Provisionen für meine Verträge - jetzt soll ich noch etwas extra zahlen ? Eine berechtigte Reaktion, aber vielleicht sollten wir uns mal anschauen, wie sich der Verdienst eines Versicherungsmaklers zusammensetzt und welche Leistungen dafür Erbacht werden - und im Detail: welcher Leistungen Pflichtleistungen sind und welche Leistungen freiwillige Serviceleistungen ?