Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung für Rentner, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) beziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Altersrente, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Hinterbliebenenrente handelt. Mitglieder der KVdR sind automatisch auch in der Pflegeversicherung der Rentner (PVdR) versichert.