Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die gesetzlichen Krankenversicherungen fordern, die Bevorzugung von Privatversicherten bei der Terminvergabe in Arztpraxen und damit die "Diskriminierung" von gesetzlich Versicherten zu beenden. Ansicht eine gute Idee - warum das gar nicht so einfach ist, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.
Neben den "normalen" Mitgliedstarifen gibt es bei vielen gesetzlichen Krankenkasse auch sogenannte "Wahltarife". Sie unterscheiden sich von den normalen Tarifen dadurch, dass sie beispielsweise einen Selbstbehalt, eine Beitragsrückerstattung oder andere Regelungen haben, die man sonst nur aus der privaten Krankenversicherung kennt. Was es für Wahltarife gibt und worauf man achten muss, erfahrt Ihr in diesem Blogbeitrag.