Vermieter verlangen in der Regel eine Mietkaution. Anstatt das Geld dem Vermieter zu überweisen und es während der Mietzeit auf dem Vermieterkonto sinnlos herumliegt, kann man hierfür auch eine sogenannte Mietkautionsversicherung nutzen. Das schont den Geldbeutel von Mietern und Gewerbetreibenden.
Die Mietkaution beträgt in der Regel die dreifache Monatsmiete und ist vor Mietbeginn dem Vermieter auszuhändigen. Die Mietkaution dient dazu, nach dem Auszug aufgetretene Schäden bzw. Mietausfall ersetzen zu können. Anstatt dem Vermieter das Geld zu überweisen, kann man auch eine Mietkautionsversicherung abschliessen, falls dies vom Vermieter akzeptiert wird.
In diesem Fall tritt die Mietkautionsversicherung als Bürge ein. Wird nach dem Auszug ein Schaden festgestellt, wird dieser von der Versicherung übernommen. Wer jetzt aber glaubt, mit Zahlung der Prämie aus der Nummer raus zu seien irrt: Wird die Mietkautionsversicherung beansprucht, stellt diese den Betrag dem Versicherungsnehmer - also dem Mieter - in Rechnung.
Die Versicherung verlangt einen jährlichen Beitrag. Die Höhe beträgt ca. fünf Prozent der im Mietvertrag festgelegten Kautionssumme. Für 1000 Euro Mietkaution wären das 50 Euro Beitrag für die Mietkautionsversicherung, den man alleine zu tragen hat.
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