Die Rechtsschutzversicherung

Obwohl ein Rechtsstreit nicht unbedingt zu den existenziellen Risiken gehört, erfreut sich die Rechtsschutzversicherung bei den deutschen Versicherungskunden großer Beliebtheit. Das liegt zum einen daran, dass der Deutsche recht streitlustig ist, zum anderen aber, dass Rechtsstreitigkeiten ziemlich teuer sind; so kostet eine anwaltliche Erstberatung schon einmal 250 Euro, ohne dass der Rechtsanwalt aktiv tätig wird. Welche Rechtsschutzformen es gibt und worauf man achten muss, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.

 



Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
In den Vergleichen sind nicht alle im Markt aktiven Versicherer und Versicherungstarife abgebildet, weshalb es sich hierbei um eine entsprechend eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl handelt. Grund für diese eingeschränkte Auswahl ist, dass manche Versicherer nicht oder nur eingeschränkt am Vergleich teilnehmen, weil sie entweder keine Tarifdaten oder Preise zur Verfügung stellen können, oder auf eigenen Wunsch nicht gelistet werden wollen oder nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten.

Es gibt viele Möglichkeiten, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden - Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, Unfall mit dem KFZ oder Probleme mit dem Arbeitgeber. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt unter anderem folgende Kosten:

  • Anwaltsgebühren des vom Versicherten gewählten Rechtsanwaltes
  • Gerichtskosten
  • Zeugenkosten und Sachverständigenhonorare
  • Kosten des Prozessgegners - sondern diese übernommen werden müssen
  • Mediationsverfahren

Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?

 

bei Teilerfolgen vor Gericht, wenn die Kosten zwischen den Parteien aufgeteilt werden

bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners - die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, wenn man einen Prozess gewinnt und der Gegner zahlungsunfähig ist

bei außergerichtlichen Streitigkeiten - wenn der Gegner nicht verpflichtet ist, die fremden Anwaltskosten zu übernehmen

Nicht erstattet  werden Kosten, die ohne gesetzliche Verpflichtung übernommen wurden - beispielsweise Anwaltsgebühren, die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen.

 

Welche Bausteine bietet die Rechtsschutzversicherung ?

 

Privatrechtsschutz: Streitigkeiten aus dem Privatbereich (Bestandteile des Privatrechtsschutzes: Schadenersatz-RS, Sozial-RS, Steuer-RS, Straf-RS, Vertrags-RS, Verwaltung-RS)

Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten rund um KFZ und der Teilnahme am Straßenverkehr

Wohnung- und Grundstücksrechtsschutz: Streitigkeiten mit Vermietern oder Nachbarn

Arbeits- und Berufsrechtsschutz: Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber

Gewerberechtsschutz: Streitigkeiten als Gewerbetreibender

 

Gibt es in der Rechtsschutzversicherung Wartezeiten ?

 

Für den ein oder anderen Bereich gibt es in der Rechtsschutzversicherung Wartezeiten. Dies bedeutet, dass man nach Start des Versicherungsvertrages eine bestimmte Zeit warten muss, bis der Versicherungsschutz beginnt. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Vertrag erst kurz vor einem absehbaren Rechtsstreit abgeschlossen wird.

Drei Monate Wartezeit gelten für folgende Rechtsschutzarten:

  • Arbeits-RS
  • Wohnungs- und Grundstücks-RS
  • RS im Vertrag- und Sachenrecht
  • Steuer-RS
  • Sozialgerichts-RS
  • Verwaltung-RS
  • Arbeits-RS
  • Wohnungs- und Grundstücks-RS
  • RS im Vertrag- und Sachenrecht
  • Steuer-RS
  • Sozialgerichts-RS
  • Verwaltung-RS

Keine Wartezeiten gibt es für 

  • Schadensersatz-RS
  • Disziplinar und Standes-RS
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-RS
  • Beratungs-RS im Familien und Erbrecht

Alternative: Mediation

 

Einige Rechtsschutzversicherer schalten dem Gang vors Gericht ein sogenanntes Mediationsverfahren vor. Das bedeutet, dass mittels eines Schlichters versucht wird, den Konflikt außergerichtlich zu klären; in zwei von drei Fällen erfolgt tatsächlich eine Einigung. 

 

Wie teuer ist so ein Rechtsstreit ?

Es hört sich einfach an: Wenn einem Unrecht geschieht, schaltet man einen Anwalt ein und geht vor Gericht. Was viele nicht wissen: Rechtsstreite sind teuer und langwierig. Wie teuer so ein Gerichtsverfahren werden kann, schauen wir uns mal etwas genauer an.

 

Warum sind Anwalts- und Gerichtskosten so hoch?

 

Gerichtskosten orientieren sich am Streitwert des Verfahrens - das gleiche gilt auch für die Anwaltskosten. Die Kosten sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen - zum einen durch die Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung, zum anderen weil sich die Streitwerte stark erhöht haben. So steigen beispielsweise die Streitwerte im Arbeitsrecht, da sich die Löhne erhöhen. 

Wie teuer kann es werden?

 

Das ist eine schwierige Frage, denn keiner kann genau sagen, wie lange ein Gerichtsverfahren dauert. Manche Verfahren können sich über Jahre hinziehen, ob man am Ende gewinnt, ist ungewiss. Da sich die Kosten für Anwälte und Gericht seit 2012 um über 22% erhöht haben (Quelle: GDV), droht hier ein Kostenrisiko. Wie teuer es werden kann, zeigt dieses Beispiel:

 

Klagt man wegen einem Mangel einer Urlaubsreise mit dem fiktiven Streitwert von 2.400 Euro, muss man im Falle einer Niederlage vor Gericht mit Kosten von 1.747 Euro rechnen.

Die Höhe der Gebühren sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt, die Honorare von Rechtsanwälten im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies bedeutet, das im Gegensatz zu anderen Staaten die Kosten für Gerichtsverfahren recht gut kalkulierbar sind - trotzdem können bei einem langen Verfahren Kosten in nicht unbeträchtlicher Höhe auflaufen, die einen von den Gang vor Gericht abhalten können.

 

Unterstützung  vom Staat: Prozesskostenhilfe

 

Um einkommensschwachen Bürgern zu ermöglichen, zu ihrem Recht zu kommen, gewährt der Staat auf Antrag Prozesskostenhilfe. Diese muss man bei Gericht beantragen und ist von den persönlichen finanziellen Verhältnissen abhängig. Aber: Verliert man vor Gericht, muss man dem Prozessgegner seine Kosten erstatten - diese Kosten übernimmt die Prozesskostenhilfe nicht.

 

 

Rechtsschutzversicherung zahlt auch bei Niederlage

 

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nicht nur beim Erfolg der Klage, sondern auch wenn man den Prozess verliert. Das sind dann nicht nur die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten, sondern auch die Kosten der Gegenseite. Gleiches gilt auch für die Gutachterkosten, die nicht unerheblich sein können.

Darüber hinaus bieten viele Rechtsschutzversicherungen weitere Leistungen wie eine anwaltliche Telefonberatung, Rechtsanwaltsempfehlung oder Mediation an.

 

Was ist eine "Mediation"?

 

Unter Mediation versteht man, wenn beide Streitparteien durch einen speziell ausgebildeten und neutralen Vermittler (Mediator) zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung geführt werden. 

Eine (erfolgreiche) Mediation spart Zeit und vor allen Dingen Geld.

Es ist soweit: Wenn es ohne Anwalt nicht mehr geht

Es gibt Fälle, da geht es einfach nicht mehr ohne anwaltliche Unterstützung. Doch wie geht man jetzt am besten vor ? Wer fragt bei der Versicherung an, ob eine Deckungszusage erteilt wird ?

 

Viele Rechtsschutzversicherer haben in ihren Bedingungen stehen, dass sich der Versicherungsnehmer zuerst bei ihnen melden muss, um den Schaden zu melden und um eine Deckungszusage zu bekommen.

Soweit die Theorie, die in der Praxis ganz anders aussieht. In der Realität werden die Deckungsanfragen in den meisten Fällen von den beauftragten Anwälten gestellt. Der Grund dafür: zum einen ist dies bei vielen Anwälten ein teil der Dienstleistung, zum anderen verläuft die Anfrage oftmals effektiver und reibungsloser und es geht weniger schief, da Anwälte in der Regel wissen, was die Rechtsschutzversicherung wissen will, um eine Deckungszusage zu erteilen. Ein falsches Wort vom Kunden kann dazu führen, dass die Deckungszusage verweigert wird. 

 

Ein Grund, warum die Rechtsschutzversicherungen gerne vor Konsultation des Anwalts eingeschaltet werden wollen: 

Man möchte die Möglichkeit haben, den Versicherungsnehmer vor der Einschaltung des Anwaltes noch in die Richtung einer "kostengünstigeren" Lösung wie einer Mediation (außergerichtliche Konfliktlösung ) zu lenken.