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Restschuldversicherung - teuer und oft nutzlos

Der neue Volkssport der Deutschen heißt: 0%-Finanzierung. Mittlerweile gibt es kaum etwas, was nicht finanziert wird: Fernseher, Spielekonsolen, Möbel, Reisen und sogar ärztliche Behandlungen. Dagegen ist auch gar nichts zu sagen. kritisch wird es erst, wenn einem eine sogenannte Restschuld- bzw. Ratenschutzversicherung angeboten, teilweise sogar aufgedrängt wird.

 

Der Videoblog zeigt: Restschuldversicherungen sind teuer und haben ungünstige Klauseln für den Kunden.

Logische Argumente?

 

Zunächst klingen die Argumente der Verkäufer logisch: Schutz davor, dass man im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod die Raten für das finanzierte Konsumgut nicht mehr zahlen kann. 

"Tolle Sache, machen wir gleich mit!" Denken sich viele. Aber halten die Angebote das, was man beim Abschluss versprochen bekommt?

 

Blick ins Kleingedruckte

 

Schauen wir doch einfach mal ins Kleingedruckte dieser Verträge hinein. Beispielhaft für viele Anbieter steht hier das Angebot der Commerzfinanz, heute Consors Finanz

 

Zunächst einmal ist es schwierig, die Versicherungsbedingungen zu besorgen: Der Link auf der Seite funktioniert nicht und führt ins Leere. Erst durch Einsatz von Google findet man die Bedingungen. Bei anderen Anbietern sind diese gar nicht auf der Internetseite zu finden; man bekommt sie erst im Geschäft ausgehändigt - Wer hat dort in der Kürze die Zeit, drei eng beschriebene Seiten zu lesen, die in "Juristen-Deutsch" abgefasst sind???

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Raunheim - Policenschreck - Restschuldversicherung - Versicherungsblog
Die grün markierten Bereiche sind für den Kunden eher nachteilige Vertragseigenschaften...

Im Kleingedruckten wird es spannend...

 

Zunächst einmal fällt auf, dass der Vertragspartner nicht die Commerzfinanz ist, sondern die "Cardif Lebensversicherung". Schon allein das, dürften die wenigsten bemerken.

 

Schauen wir uns jetzt mal den "Schutz", den diese Versicherung bietet, etwas genauer an:

 


 

- Arbeitslosigkeit

 

Um von der Versicherung das Geld für die Kreditraten zu bekommen, muss man mindestens 12 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sein; die Arbeitszeit muss mindestens 15 Wochenstunden betragen. Man muss aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden sein ( also nicht selber gekündigt haben) und darf KEINE Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung haben. Es MUSS Arbeitslosengeld bezogen werden und: Es gibt eine Karenzzeit von 3 Monaten. Erst danach wird gezahlt, die 3 Monate Karenzzeit sind leistungsfrei, sprich: es gibt KEIN Geld. 

Wird man in den ersten 6 Monaten nach Versicherungsbeginn arbeitslos, gibt es generell KEINE Leistung.

Außerdem ist die Leistung auf 12 Monate begrenzt - danach gibt es keine Zahlungen mehr.

 

- Krankheit

 

Treten innerhalb von 24 Monaten Krankheiten auf, die in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsbeginn bekannt waren und dazu ärztlich behandelt wurden, sind diese NICHT versichert. 

 

Dieser Passus ist umständlich und missverständlich formuliert. Hier dazu der Original-Text:

"Versicherungsfälle, die in den ersten 24 Monaten nach Versicherungsbeginn eintreten sind nur dann nicht versichert, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen denen die versicherte Person in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsbeginn ärztlich beraten wurden". - Alles klar?

 

 

Weitere Besonderheiten im Kleingedruckten

 

Um im Falle des Versicherungsfalles "Krankheit" diesen nachzuweisen, müssen die Kunden den entsprechenden Facharzt aufsuchen entsprechende Nachweise einreichen. Die dadurch entstandenen Kosten MUSS der Versicherungsnehmer tragen. 

 

Da stellt sich mir die Frage: Lohnt sich der ganze Aufwand für eine Ware, die vielleicht nur mehrere hundert Euro, vielleicht einen niedrigen vierstelligen Betrag gekostet hat?

 

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Policenschreck-Podcast: Die Restschuldversicherung

Was bedeutet das? Die Commerzfinanz hat einen sogenannten "Gruppenversicherungsvertrag" mit der Cardiff Life geschlossen. Das bedeutet, das es für deren Kunden günstigere Tarife und eine vereinfachte Antragsprüfung gibt. Wird nun dieser Gruppenversicherungsvertrag gekündigt, ist der Versicherungsschutz weg - immerhin kein finanzieller Nachteil für den Kunden.

 

Zu guter letzt: "Bei einer nicht als vorübergehend anzusehenden Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und der daraus errechneten Prämie ist Cardiff berechtigt, die Prämie entsprechend den berechtigten Berechnungsgrundlagen neu festzusetzen..."

 

Das bedeutet ganz einfach: Die Versicherungsgesellschaft kann, wenn sich die Rechnungsgrundlagen verändert haben (z.B.  mehr Leistungsfälle als kalkuliert), die Beträge erhöhen.

 

Jetzt mal ganz ehrlich: Welcher dieser Punkte wurde Ihnen im Laden so ausführlich erklärt?

 

Teurer Spaß

 

Zu den Kosten steht in den Bedingungen leider nichts. Aus der Erfahrung kann man sagen: Hat man einen Darlehensbetrag von 10.000 Euro (z.B. für eine Küche), liegen die Kosten für eine Restschuldversicherung zwischen 500 und 1000 Euro - je nach Anbieter und Angebot.

 

Außerdem kommt es hin und wieder vor, dass Ihnen erklärt wird, dass der Abschluss der Versicherung Pflicht sei. Solche Kopplungsgeschäfte sind nicht rechtmässig. Es handelt sich hierbei um zwei eigenständige Verträge. Sollte der Abschluss wirklich nur zusammen möglich sein, muss der Anbieter die Kosten der Restschuldversicherung in den Effektivzins miteinrechnen - und schon ist es vorbei mit der 0%-Finanzierung...

 

Sollte man Ihnen im Laden tatsächlich erklären, dass die Finanzierung nur mit der Restschuldversicherung möglich ist, weisen Sie den Verkäufer darauf hin, dass dies nicht erlaubt ist. Wollen Sie den Finanzierung trotzdem machen, schließen sie die Restschuldversicherung einfach mit ab und kündigen Sie gleich umgehend - das geht, da es - wie oben schon beschrieben - rechtlich eigenständigeVerträge sind.

 

Kündigen? Nicht immer möglich

 

Leider ist eine Kündigung des Vertrages nicht immer möglich. Unproblematisch sollte es sein, wenn der Kreditnehmer als Versicherungsnehmer eingetragen ist. Hat sich hingegen die Bank als Versicherungsnehmer hinterlegen lassen und man selber ist nur versicherte Person, kann nur die Bank den Vertrag kündigen. Hier sollte man also das Gespräch mit der finanzierenden Bank suchen; insbesondere dann, wenn der Gesundheitszustand es unwahrscheinlich macht, dass die Restschuldversicherung auch leistet.

 

Lukrativ für den Verkäufer: Die Masse macht´s...

 

Für die Verkäufer sind Restschuldversicherungen attraktive Nebeneinkünfte, die die 0%-Finanzierungen praktisch mitfinanzieren. Aus diesem Grund werden die Mitarbeiter, die diese Finanzierungen durchführen auch darauf gedrillt, möglichst viele dieser Verträge an den Mann zu bringen. Oft kennen diese Leute die Bedingungswerke gar nicht, bzw. kennen sich mit diesen komplex formulierten Sachverhalten auch nicht aus. Denen kann man da auch keinen Vorwurf machen; schließlich sind es Verkäufer und keine Versicherungsberater.

 

Fazit:

 In fast allen Fällen sollte auf den Abschluss einer Restschuldversicherung verzichtet werden: Gerade dann, wenn man sie brauchen würde, gibt es Leistungsausschlüsse. Dafür ist dieses Produkt leider viel zu teuer; in der Regel profitieren nur der Händler und die Versicherungsgesellschaft vom Abschluss eines solchen Vertrages.

 

Der Artikel basiert auf den Bedingungen der Creditprotect - BWM Ratenschutzversicherung II

Das Bedingungswerk ist leider nicht mehr direkt auf den Seiten der Commerz Finanz auffindbar.